SP_Data Lexikon
Dieses Lexikon bietet Ihnen gebündeltes Wissen zu zentralen Themen der Entgeltabrechnung, Sozialversicherung, Steuern und angrenzenden Bereichen. Es dient als praxisnahe Nachschlagehilfe für den Arbeitsalltag und unterstützt Sie dabei, komplexe Sachverhalte schnell und zuverlässig einzuordnen.
Um stets aktuelle und rechtssichere Informationen bereitzustellen, wird das Lexikon kontinuierlich überprüft, aktualisiert und erweitert.
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A1-Antrag Entsendung in mehrere Mitgliedstaaten (mehrere Arbeitgeber)Der A1-Antrag für mehrere Mitgliedstaaten und mehrere Arbeitgeber wird genutzt, wenn eine Person regelmäßig in zwei oder mehr EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz arbeitet und dabei entweder mehrere Arbeitgeber hat oder neben ihrer Beschäftigung selbstständig tätig ist. Wann wird dieser Antrag benötigt? Dieser Antrag ist relevant, wenn mindestens eine der folgenden Situationen vorliegt:
Wichtige Eingabebereiche im Antrag 1. Register „Verantwortung AG“ Der Haken wird nur gesetzt, wenn bereits eine A1-Bescheinigung für frühere Zeiträume existiert. 2. Angaben zum Arbeitsverhältnis
3. Zuständigkeit Ist die Person bei einem berufsständischen Versorgungswerk versichert (z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte), werden die entsprechenden Angaben automatisch aus dem Personalstamm übernommen. 4. Bereich „Entsendung“ Hier werden zwei zentrale Angaben gemacht:
5. Beschäftigungsstellen und zusätzliche Arbeitgeber Nach Auswahl des Umfangs können erfasst werden:
Der Haken „Arbeitgeber ist Antragsteller“ wird gesetzt, da der Antrag immer über einen Arbeitgeber eingereicht wird. In diesem Bereich können alle beteiligten Arbeitgeber – in Deutschland oder im Ausland – hinterlegt werden. Beispiele aus der Praxis Beispiel 1: Zwei Arbeitgeber in unterschiedlichen Ländern Eine Physiotherapeutin arbeitet:
Beispiel 2: Angestellt und selbstständig Ein IT-Berater arbeitet:
Beispiel 3: Projektarbeit in mehreren EU-Staaten Eine Ingenieurin ist bei zwei deutschen Arbeitgebern angestellt und arbeitet:
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A1-Antrag für Beamten und gleichtgestellte PersonenDer A1-Antrag Entsendung Beamte/gleichgestellte Personen wird genutzt, wenn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorübergehend in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz arbeiten und weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Für wen wird diesen Antrag gestellt?
Auswahl: Art des Arbeitsverhältnisses Im Antrag gibt es zwei Optionen:
Wie läuft das Verfahren ab? – Der Prozess auf einen Blick
Freigabe und Versand
Rückmeldung
Vorabbescheinigung (optional)
Nachbearbeitung und Stornierung
Archivierung und Dokumentation
Warum gibt es einen eigenen A1-Entsendungsantrag für Beamte? Beamte und ihnen gleichgestellte Personen haben einen besonderen sozialrechtlichen Status, der sich deutlich vom Status regulärer Arbeitnehmer unterscheidet. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und unterliegen daher speziellen Vorschriften – zum Beispiel in Bezug auf Besoldung, Versorgung und soziale Sicherheit. Bei einer Entsendung ins Ausland gelten für Beamte andere sozialversicherungsrechtliche Regeln als für Beschäftigte der Privatwirtschaft. Um diese Besonderheiten korrekt abzubilden, gibt es einen separaten A1-Entsendungsantrag, der genau auf die Anforderungen des öffentlichen Dienstes zugeschnitten ist. Was ist eine „gleichgestellte Person“? Eine gleichgestellte Person ist jemand, der nicht Beamter ist, aber sozialversicherungsrechtlich wie ein Beamter behandelt wird, weil er oder sie im öffentlichen Dienst tätig ist. Dazu gehören zum Beispiel:
Kurz gesagt:
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A1-Antrag "gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte" (ein Arbeitgeber)Arbeiten Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Deutschland und anderen EU-/EWR-Staaten? Dann ist der A1-Antrag für „gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte“ essenziell. Die A1-Bescheinigung ist für international tätige Unternehmen und ihre Mitarbeiter ein wichtiges Dokument. Sie belegt, dass die deutschen Sozialversicherungsvorschriften weiterhin gelten, und schützt vor dem Risiko einer doppelten Beitragszahlung im Ausland. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und den Prozess für Beschäftigte, die regelmäßig in zwei oder mehr Ländern tätig sind und nur einen Arbeitgeber haben. Wer muss den A1-Antrag stellen? Dieser spezifische Antrag ist immer dann notwendig, wenn Ihre Mitarbeiter zwar weiterhin bei Ihnen (dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber) beschäftigt sind, ihre Tätigkeit aber planbar und regelmäßig grenzüberschreitend ausüben. Es geht hier nicht um eine einmalige Entsendung, sondern um eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in zwei oder mehr Staaten der EU/EWR oder der Schweiz. Die 3 Schlüssel-Voraussetzungen Der Antrag ist nur erfolgreich, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
Der Antrag in der Praxis: Beispiele Hier zeigen wir Ihnen, wann der Antrag gestellt werden muss, um das deutsche Sozialversicherungsrecht zu sichern:
Antragsstellung: Das müssen Sie wissen Die Beantragung erfolgt elektronisch über das die SP_Data Entgeltprogramm oder das SV-Meldeportal.
Am Ende des digitalen Prozesses: Klicken Sie einfach auf „A1-Antrag erstellen“. Die Ausstellung der A1-Bescheinigung durch die zuständige Stelle (in der Regel die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung) bestätigt, dass der Mitarbeiter weiterhin in Deutschland sozialversichert ist. Das Dokument muss den Mitarbeitenden im Ausland auf Verlangen der dortigen Behörden vorgelegt werden.
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A1 Antragstellung im PersonalstammDie A1-Bescheinigung ist für die Sozialversicherung Ihrer Mitarbeiter bei Auslandseinsätzen unerlässlich. Damit der Antragsprozess in Ihrem SP_Data-System reibungslos läuft, müssen einige Einstellungen im Personalstamm beachtet werden. Dieser Beitrag führt Sie durch die wichtigsten Punkte: von der nötigen Krankenversicherung über die Erstellung aus dem Kalender bis hin zur Vorabbescheinigung.
1. Wo finde ich die A1-Informationen? Bevor Sie einen Antrag stellen oder Rückmeldungen prüfen, finden Sie die zentralen Übersichten an diesen Stellen im System: a) Register Meldewesen
b) Personalakte
2. Achtung: Feld Familienversicherung bei bestimmten Personengruppen Ein kritischer Punkt betrifft Mitarbeiter mit bestimmten Personengruppenschlüsseln.
Wichtig: Fehlt dieser Eintrag, kann der A1-Antrag nicht erstellt werden. Wenn Sie das A1-Komfort-Modul nutzen, wird der Antrag zwar als fehlerhaft gespeichert, aber Sie können ihn später korrigieren und nachbearbeiten.
3. A1-Antrag direkt aus dem Kalender erstellen Um die Erfassung der Entsendezeiten und des Antrags zu verknüpfen, bietet SP_Data eine praktische Funktion im Mitarbeiterkalender: Sie können einen A1-Antrag direkt aus der Fehlzeitenerfassung im Kalender starten für die Entsendearten:
So funktioniert es:
Der Ablauf im System:
4. Vorabbescheinigung: Der Nachweis für unterwegs Was tun, wenn der Mitarbeiter abreisen muss, aber die offizielle A1-Bescheinigung noch nicht vorliegt? Hier hilft die Vorabbescheinigung. Sie ist eine Bestätigung über die elektronische Antragstellung und dient dem Mitarbeiter als wichtiger Nachweis gegenüber den ausländischen Stellen. So erstellen Sie die Vorabbescheinigung:
Wichtig: Die Vorabbescheinigung kann nur erstellt werden, wenn sich der Antrag im Status "quittiert/fehlerfrei" befindet – das heißt, er wurde erfolgreich vom System der Annahmestelle angenommen.
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A1-Antrag StornierungManchmal passieren Fehler, oder es ändern sich Umstände nach dem Versenden eines A1-Antrags. In diesem Fall müssen Sie den bereits übermittelten Antrag stornieren. Dieser Beitrag erklärt, wann eine Stornierung nötig ist, wie Sie sie durchführen und wie Ihnen das A1-Komfort-Modul mit der Kopierfunktion viel Arbeit ersparen kann.
1. Wann muss ein A1-Antrag storniert werden? Als Arbeitgeber müssen Sie einen bereits versendeten A1-Antrag stornieren, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
Wichtig: Bei einer Stornierung wegen unzutreffender Angaben oder unzuständiger Stelle muss im Anschluss immer ein neuer Antrag mit den korrekten Daten oder an die korrekte Stelle gesendet werden.
2. Der Stornierungsprozess im System A) Stornierung auslösen Die Stornierung kann an zwei Stellen im System ausgelöst werden:
B) Angabe des Stornogrunds Bei den komplexeren Antragsarten – Flug- und Kabinenbesatzungen (Anlage 3), gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte (Anlage 5, GME) und Ausnahmevereinbarung (Anlage 6, AV)– müssen Sie zwingend einen Stornogrund angeben. Die folgenden neun Stornogründe stehen zur Auswahl und sind je nach Antragsart zulässig:
C) Versand der Stornomeldung Die Stornomeldung wird im Meldecenter im Register "Postausgang" bereitgestellt und von dort automatisch validiert und an die zuständige Stelle versendet.
3. Kopieren eines stornierten A1-Antrags (Komfort-Modul) Wenn Sie stornieren mussten, weil der Antrag falsche Angaben enthielt (z. B. bei den Stornogründen 1, 3, 6, 7, 8), benötigen Sie einen neuen, korrigierten Antrag. Das A1-Komfort-Modul vereinfacht diesen Schritt erheblich. Die Kopierfunktion ist nur verfügbar bei:
So kopieren Sie: Wenn der gewählte Stornogrund einen neuen Antrag vorsieht, bietet Ihnen das System an, den stornierten Antrag zu kopieren.
Vorteil: Sie müssen die meisten Informationen nicht erneut eingeben, sondern können den alten Antrag als Schablone verwenden und nur die nötigen Korrekturen vornehmen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
A1-Antrag über das SP_Data MitarbeiterportalDie Funktion "Voranträge PZ/MP" ermöglicht es Ihnen, den Prozess zur Erstellung von A1-Bescheinigungen direkt im Mitarbeiterportal (MP) zu starten und in der Personalabrechnung (PZ) weiterzuverarbeiten. Voraussetzungen und Funktion
Wichtiger Hinweis zur Einschränkung
Aufruf der Funktion Um noch nicht verarbeitete Voranträge einzusehen, klicken Sie auf die A1-Schaltfläche in der Personalabrechnung, öffnen Sie das Auswahlmenü und wählen Sie den Punkt "Voranträge PZ/MP" aus | |
A1-Antrag über SP_Data PZSie kennen das: Wenn Mitarbeiter ins Ausland entsendet werden, benötigen sie eine A1-Bescheinigung. Diese bestätigt, dass sie weiterhin in Deutschland sozialversichert sind. Mit dem Mitarbeiterportal (MP) und dem SP_Data Modul „Anbindung A1-Bescheinigung“ können Sie diesen Prozess deutlich vereinfachen! Dieser Beitrag erklärt Ihnen, wie Sie Voranträge aus dem Mitarbeiterportal (MP) in der SP_Data Personalabrechnung (PZ) verarbeiten.
Was sind A1-Voranträge? Ein Vorantrag ist eine Vorab-Information, die der Mitarbeiter über das Mitarbeiterportal (MP) erstellt. Er enthält die wichtigsten Daten zur geplanten Entsendung. Dieser Vorantrag muss dann in der Personalabrechnung (PZ) geprüft und zum endgültigen A1-Antrag verarbeitet werden. Wichtig: Diese Funktion ist nur für die Entsendeart "Entsendung" (der klassische Fall) vorgesehen. Andere Arten von A1-Anträgen (z. B. für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte oder Seeleute) können nicht aus den MP-Voranträgen erzeugt werden.
Die Verarbeitung in der Personalabrechnung (PZ) So finden und verarbeiten Sie die eingegangenen Voranträge: 1. Voranträge aufrufen
2. Einen Vorantrag verarbeiten
3. Den Überblick behalten – der Status Jeder Vorantrag hat einen Status, der Ihnen anzeigt, wie weit die Bearbeitung fortgeschritten ist:
Voranträge aus der Liste entfernen (Bereinigen) Sie haben einen Vorantrag, der nicht weiterbearbeitet werden soll? Kein Problem, Sie können die Liste bereinigen:
Vorantrag wiederherstellen Wenn Sie einen gelöschten Vorantrag doch wieder bearbeiten möchten:
Tipp zum Filter: Der Filter für den Status ist standardmäßig auf "neue Voranträge anzeigen" eingestellt. Ihre Filterauswahl wird pro Benutzer gespeichert, sodass Sie beim nächsten Mal direkt Ihre bevorzugte Ansicht laden.
Wo finde ich eine Anleitung für Mitarbeiter? Wie Ihre Mitarbeiter im Mitarbeiterportal (MP) einen solchen Vorantrag erstellen können, finden Sie ausführlich in unserem Dokument "Leitfaden A1 Vorantrag im Mitarbeiterportal". Dieses steht Ihnen auf unserer Homepage im Downloadbereich zur Verfügung. | ||||||||||||
A1 Antrag ZielorterfassungDie Zielortverwaltung ist eine Komfortfunktion, die Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter ins Ausland entsenden, eine erhebliche Zeitersparnis bietet. Diese Funktion ist ausschließlich im A1-Komfort-Modul verfügbar. Zweck und Funktion Die Zielortverwaltung ermöglicht es Ihnen, häufig wiederkehrende Entsendungsziele (Länder, Adressen oder Niederlassungen im Ausland) zentral zu hinterlegen und bei Bedarf einfach zu bearbeiten.
Die Nutzung der Zielortverwaltung sorgt somit für eine höhere Datenqualität und beschleunigt den Prozess der A1-Antragserstellung erheblich. | |
A1-AusnahmevereinbarungDie A1-Bescheinigung ist Standard, wenn es um Entsendungen oder die gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten geht. Aber was passiert, wenn keiner dieser Standardfälle zutrifft? Hier kommt die A1-Ausnahmevereinbarung ins Spiel. Was ist eine A1-Ausnahmevereinbarung?Eine Ausnahmevereinbarung ist ein Sondervertrag zwischen den Sozialversicherungsträgern zweier Länder. Sie dient dazu, festzulegen, dass für eine bestimmte Person bei einem Auslandseinsatz abweichend von den üblichen EU-Regeln weiterhin die Sozialvorschriften des Herkunftslandes (Deutschland) gelten. Wann brauche ich eine Ausnahmevereinbarung?Sie benötigen eine Ausnahmevereinbarung, wenn weder eine klassische Entsendung noch eine gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten vorliegt. Dies sind in der Regel a-typische Konstellationen oder Fälle, in denen die üblichen Voraussetzungen für eine A1-Bescheinigung (z. B. die maximalen Entsendezeiten) überschritten werden oder spezielle Situationen im Ausland vorliegen, die eine Klärung erfordern. Sehe für mehr Information auf der Seite der DVKA Abschluss einer Ausnahmevereinbarung - GKV-Spitzenverband, DVKA
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