A1-Ausnahmevereinbarung

Die A1-Bescheinigung ist Standard, wenn es um Entsendungen oder die gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten geht. Aber was passiert, wenn keiner dieser Standardfälle zutrifft?

Hier kommt die A1-Ausnahmevereinbarung ins Spiel.

Was ist eine A1-Ausnahmevereinbarung?

Eine Ausnahmevereinbarung ist ein Sondervertrag zwischen den Sozialversicherungsträgern zweier Länder. Sie dient dazu, festzulegen, dass für eine bestimmte Person bei einem Auslandseinsatz abweichend von den üblichen EU-Regeln weiterhin die Sozialvorschriften des Herkunftslandes (Deutschland) gelten. 

Wann brauche ich eine Ausnahmevereinbarung?

Sie benötigen eine Ausnahmevereinbarung, wenn weder eine klassische Entsendung noch eine gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten vorliegt.

Dies sind in der Regel a-typische Konstellationen oder Fälle, in denen die üblichen Voraussetzungen für eine A1-Bescheinigung (z. B. die maximalen Entsendezeiten) überschritten werden oder spezielle Situationen im Ausland vorliegen, die eine Klärung erfordern. Sehe für mehr Information auf der Seite der DVKA Abschluss einer Ausnahmevereinbarung - GKV-Spitzenverband, DVKA

Ziel: Es soll sichergestellt werden, dass eine vorübergehend im Ausland eingesetzte Person weiterhin dem deutschen Rechtüber soziale Sicherheit unterliegt.

 

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