A1-Antrag Entsendung in mehrere Mitgliedstaaten (mehrere Arbeitgeber)

Der A1-Antrag für mehrere Mitgliedstaaten und mehrere Arbeitgeber wird genutzt, wenn eine Person regelmäßig in zwei oder mehr EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz arbeitet und dabei entweder mehrere Arbeitgeber hat oder neben ihrer Beschäftigung selbstständig tätig ist.

Wann wird dieser Antrag benötigt?

Dieser Antrag ist relevant, wenn mindestens eine der folgenden Situationen vorliegt:

  • Eine Person arbeitet regelmäßig in mehreren Ländern (z. B. mindestens 1 Tag pro Monat oder 5 Tage pro Quartal).
  • Die Person hat mehrere Arbeitgeber, die in verschiedenen Mitgliedstaaten sitzen können.
  • Die Person ist gleichzeitig angestellt und selbstständig tätig.

Wichtige Eingabebereiche im Antrag

1. Register „Verantwortung AG“

Der Haken wird nur gesetzt, wenn bereits eine A1-Bescheinigung für frühere Zeiträume existiert.
So erkennt die Behörde, dass bereits frühere Entsendungen dokumentiert wurden.

2. Angaben zum Arbeitsverhältnis

  • Wenn der Arbeitnehmer andere Geldleistungen (z. B. Krankengeld, Übergangsgeld) bezieht, kann die passende Art der Leistung ausgewählt werden.
  • Dieses Auswahlfeld erscheint nur, wenn zuvor „Bezug Geldleistung“ aktiviert wurde.

3. Zuständigkeit

Ist die Person bei einem berufsständischen Versorgungswerk versichert (z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte), werden die entsprechenden Angaben automatisch aus dem Personalstamm übernommen.

4. Bereich „Entsendung“

Hier werden zwei zentrale Angaben gemacht:

  • Antragszeitraum: Für welchen Zeitraum soll die A1-Bescheinigung gelten?
  • Umfang des Antrags:
    Diese Auswahl steuert, welche weiteren Register ausgefüllt werden müssen (z. B. eigene Beschäftigungsstellen, zusätzliche Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeiten).

5. Beschäftigungsstellen und zusätzliche Arbeitgeber

Nach Auswahl des Umfangs können erfasst werden:

  • Eigene Einsatzorte in verschiedenen Mitgliedstaaten
  • Weitere Arbeitgeber im In- oder Ausland
  • Selbstständige Tätigkeiten, falls vorhanden

Der Haken „Arbeitgeber ist Antragsteller“ wird gesetzt, da der Antrag immer über einen Arbeitgeber eingereicht wird. In diesem Bereich können alle beteiligten Arbeitgeber – in Deutschland oder im Ausland – hinterlegt werden.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Zwei Arbeitgeber in unterschiedlichen Ländern

Eine Physiotherapeutin arbeitet:

  • 60 % bei einem deutschen Arbeitgeber
  • 40 % bei einem niederländischen Arbeitgeber
    und ist jede Woche in beiden Ländern tätig.
    A1-Antrag mehrere Mitgliedstaaten (mehrere Arbeitgeber) erforderlich.

Beispiel 2: Angestellt und selbstständig

Ein IT-Berater arbeitet:

  • angestellt bei einer Firma in Deutschland
  • selbstständig für Kunden in Belgien und Luxemburg
    und pendelt monatlich dorthin.
    → Antrag für mehrere Mitgliedstaaten mit Angestelltenverhältnis + Selbstständigkeit.

Beispiel 3: Projektarbeit in mehreren EU-Staaten

Eine Ingenieurin ist bei zwei deutschen Arbeitgebern angestellt und arbeitet:

  • 10 Tage pro Quartal in Frankreich
  • 5 Tage pro Quartal in Österreich
  • regelmäßig in Deutschland
    → A1-Antrag nötig, da mehrere Arbeitgeber und regelmäßige Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten.

 

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