A1-Antrag Stornierung

Manchmal passieren Fehler, oder es ändern sich Umstände nach dem Versenden eines A1-Antrags. In diesem Fall müssen Sie den bereits übermittelten Antrag stornieren.

Dieser Beitrag erklärt, wann eine Stornierung nötig ist, wie Sie sie durchführen und wie Ihnen das A1-Komfort-Modul mit der Kopierfunktion viel Arbeit ersparen kann.

 

1. Wann muss ein A1-Antrag storniert werden?

Als Arbeitgeber müssen Sie einen bereits versendeten A1-Antrag stornieren, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. Antrag war unnötig: Der Antrag hätte nie gestellt werden dürfen (z. B. Entsendung wurde abgesagt).
  2. Falsche Stelle: Der Antrag wurde irrtümlich an eine unzuständige Stelleübermittelt.
  3. Falsche Daten: Der Antrag enthielt unzutreffende Angaben (z. B. falscher Zeitraum oder falsches Zielland).

Wichtig: Bei einer Stornierung wegen unzutreffender Angaben oder unzuständiger Stelle muss im Anschluss immer ein neuer Antrag mit den korrekten Daten oder an die korrekte Stelle gesendet werden.

 

2. Der Stornierungsprozess im System

A) Stornierung auslösen

Die Stornierung kann an zwei Stellen im System ausgelöst werden:

  1. Im Personalstamm:
  • Gehen Sie zum Register "Abrechnung" / "Meldungen" / "A1".
  • Markieren Sie den zu stornierenden Antrag und rufen Sie über die rechte Maustaste (Kontextmenü) die Stornierungsfunktion auf.
Im Meldecenter:
  • Gehen Sie zum Pool "Historie/Meldungen" und stornieren Sie den Antrag dort.

B) Angabe des Stornogrunds

Bei den komplexeren Antragsarten – Flug- und Kabinenbesatzungen (Anlage 3), gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte (Anlage 5, GME) und Ausnahmevereinbarung (Anlage 6, AV)– müssen Sie zwingend einen Stornogrund angeben.

Die folgenden neun Stornogründe stehen zur Auswahl und sind je nach Antragsart zulässig:

Nr.

Stornogrund

Anlage 3 (Flug)

Anlage 5 (GME)

Anlage 6 (AV)

1

Zeitraum verkürzt sich: beschäftigte Person arbeitet nicht mehr im Ausland. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

X

X

X

2

Zeitraum verkürzt sich: beschäftigte Person ist weiter in dem/n betreffenden Mitgliedsstaat/en erwerbstätig, eine Ausnahmevereinbarung aber nicht mehr gewünscht. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

  

X

3

Zeitraum verkürzt sich: beschäftigte Person ist nicht mehr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

X

X

X

4

Beschäftigte Person ist in mehreren Mitgliedstaaten tätig. Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung ist nicht erforderlich.

  

X

5

Person erfüllt die Entsendevoraussetzungen, so dass der gesendete Antrag nicht erforderlich ist.

X

X

X

6

Die übermittelten Angaben waren fehlerhaft. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

X

X

X

7

Die beschäftigte Person hat ihren Lebensmittelpunkt nicht länger in Deutschland. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

X

X

X

8

Aufnahme zusätzlicher Erwerbstätigkeiten/ursprünglicher Sachverhalt liegt nicht mehr vor. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

X

X

X

9

Sachverhalt ist nicht eingetreten, so dass der gesendete Antrag nicht erforderlich war und vollständig storniert wird.

X

X

X

C) Versand der Stornomeldung

Die Stornomeldung wird im Meldecenter im Register "Postausgang" bereitgestellt und von dort automatisch validiert und an die zuständige Stelle versendet.

 

3. Kopieren eines stornierten A1-Antrags (Komfort-Modul)

Wenn Sie stornieren mussten, weil der Antrag falsche Angaben enthielt (z. B. bei den Stornogründen 1, 3, 6, 7, 8), benötigen Sie einen neuen, korrigierten Antrag. Das A1-Komfort-Modul vereinfacht diesen Schritt erheblich.

Die Kopierfunktion ist nur verfügbar bei:

  • A1-Antrag Entsendung Flug- und Kabinenbesatzungen
  • A1-Antrag Entsendung gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte
  • A1-Antrag Ausnahmevereinbarung

So kopieren Sie:

Wenn der gewählte Stornogrund einen neuen Antrag vorsieht, bietet Ihnen das System an, den stornierten Antrag zu kopieren.

  • Der neue Antrag wird erstellt und übernimmt alle zuvor gespeicherten Daten (Mitarbeiterdaten, Zielland etc.).
  • Er wird ohne den Entsendezeitraum gespeichert und landet daher zunächst als "fehlerhaft" im System.
  • Ihre Aufgabe:Öffnen Sie diesen fehlerhaften Antrag, korrigieren Sie die fehlerhaften Einträge (z. B. den Entsendezeitraum) und versenden Sie ihn dann neu.

Vorteil: Sie müssen die meisten Informationen nicht erneut eingeben, sondern können den alten Antrag als Schablone verwenden und nur die nötigen Korrekturen vornehmen.

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