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eAU - Allgemein

eAU - Allgemein

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat die Krankmeldung in Deutschland komplett verändert. Seit dem 1. Januar 2023 ist dieser digitale Weg für Arbeitgeber Pflicht. Hier erklären wir Ihnen ganz einfach, was die eAU ist, warum es sie gibt und was Sie beachten müssen.

 

Was genau ist die eAU?

Die eAU ist die Abkürzung für die elektronische Krankmeldung. Es ist die digitale Bestätigung von Ihrem Arzt oder Zahnarzt, dass ein Mitarbeiter krank ist und deshalb nicht arbeiten kann.

Der Ablauf ist jetzt rein digital:

  1. Der Arzt schickt die Krankmeldung direkt an die Krankenkasse.
  2. Der Arbeitgeber ruft die notwendigen Daten (Dauer der Krankheit) elektronisch bei der Krankenkasse ab.

Warum gibt es diesen digitalen Weg?

Die eAU wurde eingeführt, um den Prozess viel einfacher und schneller zu machen.

  • Weniger Papierkram: Früher wurden jedes Jahr Millionen Krankmeldungen in vierfacher Ausfertigung gedruckt – das ist jetzt vorbei! Der ganze Verwaltungsaufwand wird stark reduziert.
  • Keine Zettel mehr für Mitarbeiter: Seit 2023 muss Ihr gesetzlich versicherter Mitarbeiter die Krankmeldung nicht mehr in Papierform bei Ihnen abgeben. Er muss nur noch Sie informieren, dass er krank ist.
  • Krankengeld ist sicher: Der Mitarbeiter muss sich keine Sorgen mehr machen, dass er seinen Anspruch auf Krankengeld verliert, weil er den Zettel zu spät bei der Krankenkasse abgegeben hat. Der Arzt kümmert sich um die fristgerechte Meldung.

Wer macht was? Die Verantwortlichkeiten

Die eAU ist Teamwork. Jeder hat eine klare Aufgabe:

Rolle

Aufgabe im eAU-Verfahren (Wer macht was?)

Arzt/Zahnarzt

Stellt die Krankheit fest und schickt die Daten digital zur Krankenkasse.

Krankenkasse

Empfängt die Daten, prüft sie und stellt sie dem berechtigten Arbeitgeber digital zum Abruf bereit.

Arbeitgeber/HR

Ist gesetzlich verpflichtet, die Daten elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen. Die Personalabteilung bucht die Daten dann in den Kalender des Mitarbeiters.

Arbeitnehmer

Muss Sie weiterhin sofort informieren, sobald er krank ist und wie lange die Krankheit voraussichtlich dauert.

Führungskraft

Muss wie bisher die Einhaltung der Arbeitspflicht des Mitarbeiters überwachen.

Was muss ich als Arbeitgeber besonders beachten?

Als Arbeitgeber gibt es ein paar wichtige Regeln und Fristen, die Sie im Blick behalten müssen:

1. Zeitpunkt der Abfrage

  • Sie dürfen die Daten frühestens einen Kalendertag nach der Krankmeldung des Mitarbeiters abfragen. Das gibt dem Arzt genug Zeit, die Daten zur Krankenkasse zu schicken.
  • Die Abfrage ist nur erlaubt, wenn das Arbeitsverhältnis besteht und der Mitarbeiter sich ordnungsgemäß krankgemeldet hat.

2. Für wen gilt die eAU?

  • Die eAU gilt ausschließlich für gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter.
  • Für privat versicherte Personenändert sich nichts – diese müssen Ihnen weiterhin ein Papierdokument vorlegen.
  • Die Abfrage ist nur möglich bei: Krankheit, Arbeitsunfall/Berufskrankheit oder Krankenhausaufenthalt.

3. Wie oft soll ich die Daten abrufen?

  • Es ist wichtig, die Anfragen schnell und regelmäßig zu versenden und die Antworten ebenso schnell abzurufen und im Kalender des Mitarbeiters einzutragen. Nur einmal pro Monat zu arbeiten, ist nicht sinnvoll.

4. Frist für den Nachweis

  • Sie bestimmen in Ihrer Personalsoftware, wie viele Kranktage Sie ohne Krankmeldung erlauben. Wollen Sie die gesetzliche Frist nutzen (Nachweis ab dem 4. Krankheitstag), müssen Sie den Wert 3 hinterlegen.

5. Wiederholte Anfragen und Stornierung

  • Keine Antwort oder nur Zwischenmeldung? Wenn Sie nach der ersten Anfrage keine definitive Rückmeldung bekommen (z.B. nur die Meldung "Nachweis liegt nicht vor"), dürfen Sie erneut eine Anfrage senden. Hier gelten feste Fristen (z.B. 5, 14 oder 28 Tage je nach Art der Zwischenmeldung).
  • Stornierung: Sie können eine eAU-Anfrage nur stornieren, wenn die Krankenkasse noch keine endgültige Rückmeldung (Rückmeldung, dass der Nachweis vorliegt) gesendet hat.

 


eAU - Ergänzen/prüfen

Nachdem die Krankmeldung in der Personalzeiterfassung (PZ) erfasst und in die Personalabrechnung (PA) synchronisiert wurde, ist der nächste Schritt die Erstellung der eigentlichen eAU-Anforderung an die Krankenkasse. Dies geschieht im Menüpunkt „eAU ergänzen/prüfen“.

 

Die W-Fragen zur Erstellung der Anforderung

W-Frage

Antwort

Was?

Die Erstellung der elektronischen eAU-Anforderung zur Übermittlung an die Krankenkassen. Die Funktion erstellt die Meldedatensätze aus den zuvor erfassten Zeiträumen.

Wer?

Der PA-Sachbearbeiter in der Personalabrechnung.

Wann?

Nachdem der Fehlgrund „eAU Anforderung“ aus der Personalzeitwirtschaft in die Personalabrechnung synchronisiert wurde.

Wo?

In der Personalabrechnung (PA), über den Menüpunkt „eAU ergänzen/prüfen“ im Register Start.

Wichtig vorab?

Zuerst müssen alle offenen eAU-Rückmeldungen und Buchungsstapel verbucht werden. Andernfalls kann es zu fehlerhaften neuen Anforderungen kommen!


Schritt-für-Schritt: eAU-Anforderungen erstellen

Folgen Sie dieser Anleitung, um die Anforderungen korrekt zu erzeugen und zu versenden:

1. Den Menüpunkt aufrufen

Öffnen Sie in der Personalabrechnung (PA) im Register Start den Menüpunkt „eAU ergänzen/prüfen“.

 

2. Zeitraum und Selektion prüfen

  • Standard-Zeitraum: Das System schlägt in der Regel den aktuellen Buchungsmonat (als bis-Zeitraum) und den Vormonat (als von-Zeitraum) vor.
  • Anpassen: Passen Sie die von-/bis-Zeiträume bei Bedarf an den Zeitraum an, für den Sie die eAU-Anforderungen stellen möchten.
  • Aktualisieren: Klicken Sie auf das Aktualisierungssymbol (oft ein Kringel/Pfeil), um alle offenen Buchungen mit dem Fehlgrund „eAU Anforderung“ im gewählten Zeitraum anzuzeigen.
  • Mitarbeiter filtern (Optional):Über die drei Punkte () oder F2 können Sie die Ansicht auf einzelne Mitarbeiter begrenzen.

3. Das „Nachweis AU ab“-Datum kritisch prüfen

Die angezeigten Datensätze sind zunächst grün und bearbeitbar. Jetzt kommt der wichtigste Prüfschritt:

  • Regel: Nur der erste Tag eines zusammenhängenden AU-Zeitraums darf das Kennzeichen „Nachweis AU ab“ gesetzt haben.
  • Beispiel: Bei einem Zeitraum vom 01.02. bis 05.02. darf nur der 01.02. das Kennzeichen tragen.
  • Korrigieren: Wenn fälschlicherweise für jeden Tag ein Haken gesetzt wurde, entfernen Sie die falschen Haken.

Wichtig: Ist der Haken korrekt gesetzt, führt dies zu einer einzigen, korrekten Anfrage für den gesamten Zeitraum. Ist der Haken für jeden Tag gesetzt, würde fälschlicherweise für jeden einzelnen Tag eine separate Anfrage erzeugt!

 

4. Anforderungen erstellen und versenden

  1. Sind alle Kennzeichen korrekt gesetzt, klicken Sie auf den Button „Anforderungen erstellen“.
  2. Die Daten werden sofort ausgegraut und sind nicht mehr editierbar.
  3. Die eAU-Anforderung wurde nun erstellt und befindet sich im Meldecenter zur Übermittlung an die Krankenkasse.

Was passiert danach? Sobald die Krankenkasse antwortet und Sie die Rückmeldung verbuchen, synchronisiert die GemFz-Schnittstelle den korrekten Lohnfortzahlungs-Fehlgrund zurück in die Personalzeitwirtschaft und entfernt den ursprünglichen Fehlgrund „eAU Anforderung“ aus beiden Systemen.

 

Extra-Tipp: Automatisierung der Erstellung

Ihr System bietet eventuell die Möglichkeit, die Erstellung von Anforderungen zu automatisieren. Dies wird in den Mandanteneinstellungen im Register Meldewesen definiert:

  • Option 1 (mit sofortigem Versand): Beim Aufruf von „eAU ergänzen/prüfen“ werden alle fehlerfreien Anforderungen automatisch erstellt und im Meldecenter bereitgestellt. Eine manuelle Aktion ist nur für fehlerhafte Datensätze nötig.
  • Option 2 (ohne sofortigen Versand): Sie müssen alle Anforderungen manuell über den Button „Anforderungen erstellen“ erzeugen.

 

 

 


eAU - erneute Anfrage

eAU-Anfrage erneuern: Was tun bei fehlender Rückmeldung?

Wenn Sie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eines Mitarbeiters angefordert haben, aber die Krankenkasse nicht oder nur mit einer Zwischennachricht antwortet, müssen Sie die Anfrage möglicherweise erneut stellen. Hier erfahren Sie, wann und wie Sie dies tun.

Die W-Fragen zur erneuten eAU-Anfrage

W-Frage

Antwort

Wann? (Die Fristen)

Die erneute Anfrage kann erst nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist erfolgen, gerechnet vom Erstellungs- oder Versanddatum der letzten Nachricht:

 

* Bei Zwischennachricht Grund 4 ("Nachweis liegt nicht vor") oder Grund 9 ("Weiterleitung"): 14 Tage

 

* Bei Zwischennachricht Grund 7 ("in Prüfung"): 28 Tage

 

* Wenn keine Reaktion (weder eAU-Daten noch Zwischennachricht) erfolgte: 5 Tage nach Versanddatum der ursprünglichen Anfrage.

Was?

Die erneute Anforderung der eAU-Daten bei der Krankenkasse für einen bereits angefragten Zeitraum, um die fehlenden Daten doch noch zu erhalten.

Wer?

Die zuständige Person (z.B. Personalsachbearbeiter) manuell oder das System automatisch (bei aktivierter Programmoption).

Wie? (Manuell)

1. Im Personalstamm den Reiter Abrechnung/Meldungen/eAUöffnen.


2. Die gewünschte Anfrage in der Übersicht markieren.

 

3. Über das Kontextmenü (rechte Maustaste) die Funktion „eAU Anforderung neu erstellen“ auswählen. Wichtig: Eine Anfrage vor Ablauf der Frist wird abgelehnt.

Wie? (Automatisiert)

1. Für Benutzer mit Systemverwalterrechten die Option „Erneute eAU-Anfrage“ unter System/Programmeinstellungen/Optionenaktivieren (Haken setzen).


2. Das Programm neu starten.

 

3. Das System prüft dann bei jedem Programmstart und bei der Verdienstabrechnung, ob Fristen abgelaufen sind, und stellt die neuen Anfragen automatisch im Meldecenter bereit.

Was tun bei Frist-Ausnahmen?

Wenn eine automatische Neuerstellung (trotz aktivierter Option) für eine einzelne Anfrage nicht gewünscht ist, muss die Anfrage entweder über den Kalender storniert oder in der Abfrage „eAU-Rückmeldungen“ manuell auf „erledigt“ gesetzt werden.

Was tun bei dauerhaft fehlender Rückmeldung?

Die Anfrage kann in der Mitarbeiter-Abfrage „eAU-Rückmeldungen“über das Kontextmenü manuell auf „erledigt“ gesetzt werden. Dies kann nicht rückgängig gemacht werden.

Warum wird auf „erledigt“ gesetzt?

Um die Anfrage aus der aktiven Liste der „eAU-Rückmeldungen“ zu entfernen. Der Fehlgrund im Kalender wird in diesem Fall auf eAU nie iAU gesetzt, um anzuzeigen, dass keine Rückmeldung verbucht wurde.

 


eAU - Fehlgründe

Damit Ihre Personalsoftware (SP_Data) die digitale Krankmeldung (eAU) korrekt verarbeiten kann, müssen die internen Abwesenheitscodes, die sogenannten „Fehlgründe“, perfekt mit den gesetzlichen Vorgaben abgestimmt sein. Dieser Artikel erklärt, wie Sie die Fehlgründe kennzeichnen und wie die automatische Verbuchung der Rückmeldungen funktioniert.

Was ist das eAU-Fehlgrund-System?

Das System der eAU-Fehlgründe in Ihrer Software ist der „Übersetzer“ zwischen Ihrer internen Personalverwaltung und den Krankenkassen. Es stellt sicher, dass jede Abwesenheit korrekt eingeordnet wird.

Die wichtigste Stelle ist das Feld eAU im Register Vorgaben/Fehlgrund/Attribute. Hier ordnen Sie Ihre internen Fehlgründe einer der folgenden eAU-Optionen zu:

eAU-Option

Bedeutung

Zweck

99 (Anforderung eAU)

Der Starter: Löst die automatische Anfrage an die Krankenkasse aus.

 

1 (Lohnfortzahlung Krank)

Der Standard: Wird bei der Rückmeldung für normale Krankheiten gebucht.

 

2 (Arbeitsunfall)

Wird bei Arbeits- oder Berufsunfall gebucht.

 

3 (Stationärer Aufenthalt)

Wird bei Krankenhausaufenthalten gebucht (außer bei Arbeitsunfall, dann Option 2).

 

4 (Rehabilitation)

Wird bei Reha-Maßnahmen gebucht.

 

5 (Kranktage ohne AU-Nachweis)

Für Tage, an denen keine AU-Bescheinigung nötig ist.

 

98 (Info eAU)

Der Beleg: Dokumentiert die erfolgreiche Rückmeldung im Kalender.

 

Warum gibt es dieses Verfahren?

Dieses System ist notwendig, um die Automatisierung und Korrektheit der eAU-Verarbeitung zu gewährleisten:

  1. Auslösen der Anfrage: Durch das Eintragen des Fehlgrunds Anforderung eAU im Kalender des Mitarbeiters wissen Sie und das System, dass eine Anfrage an die Krankenkasse gestellt werden muss.
  2. Korrekte Verbuchung: Die Kennzeichnung (Option 1 bis 4) stellt sicher, dass die Antwort der Krankenkasse auch unter dem richtigen internen Fehlgrund im Kalender landet (z.B. nicht einfach nur „Krank“, sondern „Arbeitsunfall“).
  3. Schutz vor Fehlbuchungen:Über die Einstellungen können Sie verhindern, dass kritische Fehlzeiten (z.B. Krankengeld, Mutterschutz) überschrieben werden. So vermeiden Sie, dass ein Mitarbeiter versehentlich wieder Lohnfortzahlung statt Krankengeld erhält.

Wer ist verantwortlich? Wer führt das Verfahren durch?

  • HR-Verantwortliche/Abrechner: Sie sind dafür zuständig, die notwendigen Fehlgründe Lohnfortzahlung Krank (1) und Arbeitsunfall (2) in Ihren Stammdaten manuell zu kennzeichnen. Sie erfassen den initialen Fehlgrund Anforderung eAU im Kalender.
  • Software (System): Das Programm prüft die Kennzeichnungen, ruft die Rückmeldungen der Krankenkassen ab und verbucht die Daten automatisch im Mitarbeiterkalender.
  • Mitarbeiter: Muss seine Krankheit sofort melden und den Arztbesuch bestätigen. Ohne diese Meldung darf der Fehlgrund Anforderung eAUnicht erfasst werden!

Welche Besonderheiten muss ich beachten?

1. Die Kennzeichnung (Mapping) ist Pflicht

  • Mindestens ein Fehlgrund muss mit den Optionen 1, 2, 3 und 4 gekennzeichnet sein.
  • Das Programm prüft dies und gibt einen Hinweis aus, falls z.B. die Kennzeichnung für Lohnfortzahlung Krank (1) oder Arbeitsunfall (2) fehlt. Diese müssen Sie manuell vornehmen.

2. Der Start im Kalender

  • Meldet sich der Mitarbeiter krank, erfassen Sie den Fehlgrund Anforderung eAU im Kalender für den mitgeteilten Zeitraum.
  • Wichtig: Achten Sie auf den Hinweis, dass die Anfrage nur erstellt werden darf, wenn der Mitarbeiter seiner Mitteilungspflicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz nachgekommen ist.

3. Besondere Regeln für Sachverhalte

  • Der Fehlgrund Arbeitsunfall (2) muss auch für stationäre Aufenthalte verwendet werden, die wegen eines Arbeitsunfalls notwendig sind.
  • Der Fehlgrund Stationärer Aufenthalt (3) wird nur für nicht unfallbedingte Krankenhausaufenthalte verwendet.
  • Rehabilitation (4): Aktuell gibt es noch keine elektronische Rückmeldung für Rehabilitationen. Der Fehlgrund ist aber bereits für die Zukunft implementiert.

4. Die Verarbeitung der Rückmeldung

  • Die Rückmeldungen der Krankenkasse werden im Posteingang des Meldedienstes bereitgestellt.
  • Die eigentliche Verbuchung in den Mitarbeiterkalender erfolgt aus der Mitarbeiter-Abfrage „eAU-Rückmeldungen“ heraus (manueller Schritt).
  • Verbuchung: Das System ersetzt den Fehlgrund Anforderung eAU durch den korrekten Fehlgrund (z.B. Lohnfortzahlung Krank) und bucht zusätzlich den Systemfehlgrund Info eAU (98) zur Dokumentation.

5. Abweichungen erkennen (Differenz Spalte)

  • Die Mitarbeiter-Abfrage zeigt in der Spalte Differenz ein Ja an, wenn der angefragte Zeitraum und der zurückgemeldete Zeitraum nicht übereinstimmen. Das hilft Ihnen, Abweichungen sofort zu erkennen.
  • Beispiel (Verkürzung): Wenn Sie 7 Tage anfragen, die Krankenkasse aber nur 2 Tage bestätigt, wird der Fehlgrund Anforderung eAU für die nicht bestätigten Tage gelöscht.

6. Schutz vor Überschreibung (Überschreibbar = Nein)

  • Im Register Vorgaben/Fehlgrund/Einstellungen können Sie einstellen, dass bestimmte, kritische Fehlgründe (z.B. Krankengeld, Mutterschutz) nicht durch eine neue eAU-Rückmeldung überschrieben werden dürfen.
  • Ist im Kalender ein solcher geschützter Fehlgrund hinterlegt, erscheint in der Mitarbeiter-Abfrage in der Spalte Überschreibbar ein Nein. So werden versehentliche Fehler in der Abrechnung verhindert.

7. Umgang mit Zwischennachrichten

  • Bei Rückmeldungen wie „in Prüfung“ oder „Weiterleitungsverfahren“ (z.B. bei Krankenkassenwechsel) werden keine Zeiträume gemeldet.
  • In diesen Fällen müssen Sie die Rückmeldung manuell auf erledigt setzen. Das System erstellt dann automatisch eine erneute Anfrage nach einer bestimmten Frist (z.B. 28 Tage bei „in Prüfung“ oder 14 Tage bei „Weiterleitung“).

 


eAU - Gemeinsame Fehlzeiten (GemFZ)

Die Nutzung der Schnittstelle „Gemeinsame Fehlzeiten“ (GemFz) synchronisiert die Daten zwischen der Personalzeiterfassung (PZ) und der Personalabrechnung (PA) und ist für das eAU-Verfahren besonders relevant. Nur so stellen Sie sicher, dass alle Systeme den korrekten Status der Arbeitsunfähigkeit kennen.

Hier beantworten wir die wichtigsten W-Fragen zur eAU-Anforderung im Zusammenspiel mit GemFz.

Die W-Fragen zur eAU-Anforderung mit GemFz

W-Frage

Antwort

Was?

Die Erweiterung der Funktionalitäten in der Zeiterfassung und Abrechnung, um den Fehlgrund „eAU Anforderung“über die „Gemeinsame Fehlzeiten“ (GemFz)-Schnittstelle zu synchronisieren und anschließend die eAU bei der Krankenkasse anzufordern.

Wer (erfasst)?

Im Regelfall (Krankmeldung beim PZ-Sachbearbeiter) muss der Fehlgrund zwingend vom PZ-Sachbearbeiter in der Personalzeiterfassung erfasst werden.

Wer (erstellt)?

Die eAU-Anforderung selbst wird anschließend vom PA-Sachbearbeiter in der Personalabrechnungüber den Menüpunkt „eAU ergänzen/prüfen“ erstellt.

Wann?

* Erfassung: Sobald die Krankmeldung beim Sachbearbeiter eingeht.



* Erstellung: Nachdem die erfasste „eAU Anforderung“ über GemFz in die Personalabrechnung synchronisiert wurde.

Wo?

* Erfassung: Im Kalender der Personalzeiterfassung (Regelfall).



* Erstellung: In der Personalabrechnung unter dem Menüpunkt „eAU ergänzen/prüfen“.

Wie läuft der Regelfall ab?

1. PZ erfasst: Der PZ-Sachbearbeiter erfasst den Fehlgrund „eAU Anforderung“ im Kalender (auch für Tage ohne Sollzeit!).



2. GemFz synchronisiert: Der Fehlgrund wird in die Personalabrechnung übertragen.



3. PA erstellt: Der PA-Sachbearbeiter erstellt über „eAU ergänzen/prüfen“ die Anforderung an die Krankenkasse.



4. Rückmeldung & Verbuchung: Nach Rückmeldung der Krankenkasse wird der LFZ-Fehlgrund in der PA verbucht.



5. GemFz synchronisiert zurück: Der neue Lfz-Fehlgrund wird zurück an die PZ übertragen, und der ursprüngliche Fehlgrund „eAU Anforderung“ wird aus beiden Systemen entfernt.

Wichtig (Konfiguration)?

Damit die Info eAU-Fehlzeit nicht gelöscht wird, muss in der HR-Konfiguration die Option „Unbekannte und ausgeschlossene Fehlzeiten […] löschen“ n i c h t gesetzt sein.

Was bei abweichenden Zeiträumen?

Wenn die Krankenkasse einen kürzeren Zeitraum zurückmeldet als angefordert (z.B. angefordert 5 Tage, zurückgemeldet 3 Tage), wird der LFZ-Fehlgrund für die 3 Tage synchronisiert. Für die restlichen 2 Tage muss in der PZ erneut der Fehlgrund „eAU Anforderung“ erfasst werden, um den Zeitraum in der PA zu erweitern.

 

Wichtige Ausnahmen (Joker-Fehlgrund)

In folgenden Ausnahmen muss der Fehlgrund „eAU Anforderung“ das Merkmal „Joker für gem. Fehlzeiten“ haben, um direkt in der Personalabrechnung erfasst zu werden:

  • Ausnahme 1: Die Krankmeldung erfolgt direkt beim PA-Sachbearbeiter.
  • Ausnahme 2: Mitarbeiter werden nicht in der Zeiterfassung geführt (Feld „mit Zeiterfassung“ ist nicht aktiv).

In diesen Fällen muss die Erfassung direkt in der Personalabrechnung erfolgen, da die GemFz-Schnittstelle sonst die manuellen Einträge in der PA löschen würde (Regelfall) oder der Mitarbeiter nicht in der Zeiterfassung geführt wird.

 


eAU - Löschen von Fehlzeiten

Sie haben eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verbucht, aber Ihr Mitarbeiter hat die Arbeit früher wieder aufgenommen? Hier erfahren Sie, wie Sie die entsprechenden Fehlgründe einfach im Kalender korrigieren können.

Die W-Fragen zur Löschung verbuchter Fehlgründe

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die manuelle Korrektur von Fehlzeiten im Kalender:

W-Frage

Antwort

Was?

Die manuell verbuchten Fehlgründe (z.B. Lohnfortzahlung krank) und der Info eAU-Eintrag für die Tage, an denen der Mitarbeiter vorzeitig wieder gearbeitet hat, werden gelöscht.

Wer?

Die zuständige Person (z.B. Sachbearbeiter in der Personalabteilung), die Zugriff auf den Kalender des Mitarbeiters hat.

Wann?

Nachdem eine eAU-Rückmeldung für einen bestimmten Zeitraum verbucht wurde und der Mitarbeiter die Arbeit vor Ablauf der eAU-Frist wieder aufgenommen hat.

Wie?

1. Im Kalender den Zeitraum markieren, an dem der Mitarbeiter bereits wieder gearbeitet hat (vom Tag der Wiederaufnahme bis zum ursprünglichen Ende der eAU).


2. Im sich öffnenden Fenster zur Eingabe der Fehlzeiten auf das Minus-Zeichen (
-) klicken, das hinter der Zeitraum-Angabe erscheint.

 

3. Die Fehlgründe für den markierten Zeitraum werden dadurch gelöscht.

Wo?

Im Kalender/Zeiterfassungssystem, in dem die Fehlzeiten des Mitarbeiters verwaltet werden.

Warum?

Um die korrekte Anwesenheit und die tatsächlichen Fehlzeiten des Mitarbeiters im System abzubilden. Dies ist wichtig für die korrekte Lohnabrechnung.

 

Beispiel und wichtiger Hinweis

Beispiel:

  • Verbuchte eAU: 30.01. bis 10.02. mit den Fehlgründen Lohnfortzahlung krank und Info eAU.
  • Tatsächliche Arbeitsaufnahme: 08.02.
  • Aktion: Markieren Sie den Zeitraum vom 08.02. bis 10.02. und klicken Sie auf das Minus-Zeichen, um die Fehlgründe für diese drei Tage zu löschen.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass der erste Tag des ursprünglich verbuchten eAU-Zeitraums nach der Verbuchung der eAU-Daten nicht mehr gelöscht werden kann.

 


eAU - Rückmeldung der Krankenkasse

Sie haben die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei der Krankenkasse angefordert. Doch was bekommen Sie zurück? Die Rückmeldungen können je nach Sachverhalt und Zuständigkeit der Kasse unterschiedlich aussehen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen einfachen Überblick über die möglichen Antworten der Krankenkassen.

Was ist das Verfahren?

Hier geht es um die Antworten (Rückmeldungen) der Krankenkassen auf Ihre zuvor gestellte eAU-Anforderung. Die Krankenkassen melden Ihnen die relevanten Daten zur Arbeitsunfähigkeit – sofern diese vorliegen – und informieren Sie über ihre Zuständigkeit und den Art der Behandlung (Arzt, Krankenhaus, Reha).

Warum gibt es dieses Verfahren?

Dieses Rückmeldeverfahren stellt sicher, dass Sie als Arbeitgeber ausschließlich die notwendigen, bestätigten Daten erhalten, um die Lohnfortzahlung korrekt abzuwickeln und die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Es sorgt für Transparenz bei der Zuständigkeit der Kassen und liefert Ihnen die genauen Daten für die Verbuchung im Mitarbeiterkalender.

Wer ist verantwortlich? Wer führt das Verfahren durch?

Rolle

Zuständigkeit

Krankenkasse

Prüft die eigene Zuständigkeit. Übermittelt die beim Arzt oder Krankenhaus eingegangenen AU-Daten an den Arbeitgeber.

Arbeitgeber/HR

Nimmt die Rückmeldung entgegen. Prüft die Meldung (insbesondere bei Abweichungen). Verbucht die Daten im Kalender oder stellt eine neue Anfrage.

Welche Besonderheiten muss ich beachten?

Die Rückmeldungen lassen sich in zwei Hauptbereiche unterteilen: Unzuständigkeit und Zuständigkeit.

1. Die Krankenkasse ist unzuständig (Meldegrund 1)

  • Das Problem: Die Krankenkasse ist nicht für den Mitarbeiter zuständig, weil die Person ihr nicht bekannt ist oder am angefragten Tag keine Mitgliedschaft mehr bestand (z.B. wegen eines Kassenwechsels).
  • Was passiert? Sie erhalten eine Meldung mit dem Meldegrund „1 – unzuständige Krankenkasse“.
  • Ihre Aufgabe: Sie müssen eine neue Anforderung bei der tatsächlich zuständigen Krankenkasse stellen.

2. Die Krankenkasse ist zuständig und liefert Daten

Liegt die Zuständigkeit vor, erhalten Sie je nach Quelle der Krankmeldung unterschiedliche Daten:

Quelle der Daten

Übermittelte Hauptinformationen

Wichtige Besonderheiten

Vertragsarzt

Datum „AU seit“, voraussichtliches Ende („voraussichtlich AU bis“), Feststellungsdatum, Art der Bescheinigung (Erst-/Folgebescheinigung).

Es können auch mehrere AU-Datensätze von verschiedenen Ärzten für den gleichen Zeitraum übermittelt werden.

Krankenhaus (Stationär)

Datum „AU seit“, voraussichtlich AU bis und tatsächlich AU bis, Feststellungsdatum.

Wichtig: Es ist möglich, dass Sie zunächst eine Meldung mit dem voraussichtlichen Ende erhalten, gefolgt von einer zweiten Meldung mit dem tatsächlichen Entlassungsdatum– auch ohne neue Anfrage von Ihnen.

Vorsorge/Reha-Einrichtung

Datum „AU seit“, voraussichtlich und tatsächlich „AU bis“.

Falls kein tatsächliches Endeübermittelt wird, müssen Sie erneut eine eAU-Anforderung stellen (hier ohne Einhaltung einer Frist).

3. Besonderheiten bei Rückmeldungen von Kliniken (Stationär)

Hier müssen Sie besonders auf Abweichungen zwischen dem voraussichtlichen und dem tatsächlichen Ende achten:

  • Tatsächliches Ende ist früher: Das System kann die Rückmeldung nicht automatisch verbuchen. Sie erhalten einen Hinweis (Das tatsächliche Nachweisende... liegt zeitlich vor dem voraussichtlichen Nachweisende). Ihre Aufgabe: Prüfen Sie den Kalender des Mitarbeiters und nehmen Sie manuelle Anpassungen vor. Setzen Sie die Rückmeldung anschließend manuell auf erledigt.
  • Tatsächliches Ende ist später:
    • Fall 1: Der Zeitraum zwischen dem voraussichtlichen und dem tatsächlichen Ende ist noch frei im Kalender. Die Rückmeldung kann automatisch verbucht werden.
    • Fall 2: In dem Differenzzeitraum ist bereits ein anderer, nicht passender eAU-Fehlgrund gebucht. Das System kann die Rückmeldung nicht verbuchen und gibt einen Hinweis aus. Ihre Aufgabe: Prüfen und korrigieren Sie den Kalender manuell und setzen Sie die Rückmeldung anschließend manuell auf erledigt.

4. Teilstationäre Behandlung und Zwischenmeldungen

  • Teilstationäre Behandlung: Hier erhalten Sie keine Zeiträume gemeldet, sondern nur den Rückmeldegrund „Teilstationäre Krankenhausbehandlung“. Die Daten fehlen, weil die Abrechnung zeitverzögert erfolgt. Ihre Aufgabe: Die Rückmeldung kann nur manuell auf erledigt gesetzt werden.
  • Kassenwechsel (Weiterleitungsverfahren): Wenn der Mitarbeiter die Krankenkasse gewechselt hat, schickt die alte Kasse die Daten an die neue Kasse. Sie erhalten eine Zwischenmeldung („Meldegrund 9“).
  • Prüfung der Kasse (In Prüfung): Liegt der Nachweis bei der Kasse vor, wird aber noch geprüft (Meldegrund 7), erhalten Sie ebenfalls eine Zwischenmeldung ohne Zeiträume.

In beiden Fällen (Kassenwechsel/in Prüfung) müssen Sie die Rückmeldung manuell als erledigt markieren und anschließend erneut eine eAU-Anfrage stellen (ggf. unter Einhaltung einer Frist).

 


eAU - Schnellerfassung und Buchungsstapel

Auch über Schnellerfassung und Buchungsstapel kann der Fehlgrund eAU Anforderung erfasst werden. Dies bietet sich an, wenn Sie Fehlzeiten für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig oder gesammelt eintragen möchten.

W-Frage

Antwort

Was?

Die Erfassung des Fehlgrunds „eAU Anforderung“über die Massenerfassungsfunktionen (Schnellerfassung / Buchungsstapel) in der Personalabrechnung.

Wer?

Der PA-Sachbearbeiter oder die zuständige Person, die Zugriff auf diese Erfassungswege hat.

Wann?

Wenn Fehlzeiten gebündelt oder retroaktiv für mehrere Mitarbeiter erfasst werden sollen.

Wie wird angefordert?

Wichtig: Anders als bei der direkten Eintragung des Fehlgrunds im Kalender des Mitarbeitenden kann jedoch aus Schnellerfassung und Buchungsstapel heraus nicht unmittelbar die eAU Anforderung an die Krankenkasse erzeugt werden.

Wo erfolgt die Anforderung?

Hierfür ist im Register Start der Menüpunkt eAU ergänzen/prüfen zu nutzen. Die Anwendung ist beschrieben unter eAU ergänzen und prüfen

Was ist zu beachten?

Bei der Verbuchung von Buchungsstapeln ist darauf zu achten, dass diese in der richtigen Reihenfolge verbucht werden, da es sonst möglicherweise zu fehlerhaften eAU Anforderungen kommen kann.

 


eAU -Stornomeldung

 

Es kommt vor, dass die Krankenkasse bereits übermittelte eAU-Daten storniert, weil sich die ursprüngliche Meldung als fehlerhaft erwiesen hat. Dies ist keine Seltenheit und erfordert Ihre manuelle Korrektur im System.

Hier beantworten wir die wichtigsten W-Fragen zum Umgang mit Stornomeldungen der Krankenkasse.

Die W-Fragen zur eAU-Stornierung

W-Frage

Antwort

Was?

Eine Stornierung von zuvor an Sie übermittelten eAU-Daten durch die Krankenkasse. Die Stornierung wird im Meldecenter verbucht.

Wer?

Die Krankenkasse sendet die Stornomeldung; die zuständige Person (z.B. Personalsachbearbeiter) im Unternehmen muss die Korrektur vornehmen.

Wann?

Wenn die Krankenkasse feststellt, dass die ursprünglich gemeldeten AU-Daten fehlerhaft waren und eine Korrektur notwendig ist.

Wo?

Die Stornomeldung wird im Meldecenter und in der Mitarbeiter-Abfrage „eAU-Rückmeldungen“ angezeigt.

Wie wird die Stornierung verbucht?

Wichtig: Eine Stornierung kann nicht automatisch verbucht werden. Das System zeigt sie lediglich an. Sie können die Stornomeldung in der Mitarbeiter-Abfrage manuell auf „erledigt“ setzen.

Was tun nach Erhalt?

1. Halten Sie Rücksprache mit der Krankenkasse, um den korrekten Status und die richtigen Daten der Arbeitsunfähigkeit zu klären.



2. Korrigieren Sie die entsprechenden Einträge im Kalender des Mitarbeiters manuell (z.B. löschen Sie die alten, fehlerhaften Fehlgründe und verbuchen Sie ggf. neue, korrekte Daten).

Warum manuelle Korrektur?

Da die Stornierung die ursprünglichen Daten im Kalender nicht automatisch entfernt, müssen Sie selbst die korrekte Abbildung der Fehlzeiten im System sicherstellen.

 

 

Tipp für die Praxis

Setzen Sie die Stornomeldung in der Mitarbeiter-Abfrage „eAU-Rückmeldungen“ erst dann auf „erledigt“, wenn Sie mit der Krankenkasse gesprochen und die korrekten Daten des Mitarbeiters im Kalender hinterlegt haben.

 


eAU - Verbuchung der Rückmeldung

Sie haben die digitale Krankmeldung (eAU) angefordert und die Krankenkasse hat geantwortet. Jetzt müssen Sie die zurückgemeldeten Daten in den Kalender des Mitarbeiters übernehmen. Dieser Artikel erklärt Ihnen Schritt für Schritt und in einfacher Sprache, wie die Verarbeitung der Rückmeldung in Ihrer Personalsoftware abläuft und worauf Sie achten müssen.

Was ist das Verfahren?

Das Verfahren beschreibt, wie die Antworten der Krankenkassen auf Ihre eAU-Anfragen von Ihrer Software abgeholt und schließlich als Fehlzeiten im Kalender des Mitarbeiters verbucht werden.

Warum gibt es dieses Verfahren?

Dieses Vorgehen dient dazu, die automatisch erhaltenen, bestätigten Krankheitsdaten der Kasse in Ihr System zu übertragen. Es stellt sicher, dass:

  1. Die ursprünglich gebuchte eAU-Anforderung durch den tatsächlichen Fehlgrund (z.B. Lohnfortzahlung Krank) ersetzt wird.
  2. Die korrekten Zeiträume (die von der Kasse bestätigt wurden) im Kalender stehen.
  3. Fehlbuchungen und Überzahlungen vermieden werden, indem vorab gekennzeichnete, wichtige Fehlzeiten (z.B. Krankengeld) nicht überschrieben werden.

Wer ist verantwortlich? Wer führt das Verfahren durch?

Rolle

Zuständigkeit

Meldedienst (System)

Holt die Rückmeldungen automatisch ab und legt sie im Posteingang ab.

HR/Abrechner

Muss die Verbuchung manuell vornehmen in der Mitarbeiter-Abfrage eAU-Rückmeldungen. Prüft und korrigiert Abweichungen im Zeitraum.

Software

Stellt die Rückmeldungen in der Abfrage dar. Löscht den alten Fehlgrund eAU-Anforderung. Bucht den neuen Fehlgrund und den Beleg-Fehlgrund Info eAU ein.

Welche Besonderheiten muss ich beachten?

1. Der Ort der Verarbeitung: Die Mitarbeiter-Abfrage

  • Die Rückmeldungen landen zuerst im Posteingang des Meldecenters (dies ist nur technisch).
  • Die eigentliche Verarbeitung und Verbuchung erfolgt in der Mitarbeiter-Abfrage „eAU-Rückmeldungen“.
  • Wer wird angezeigt? Standardmäßig aktive Mitarbeiter. Ausgeschiedene oder Neueintritte können Sie mit F4 hinzuholen.

2. Der Verbuchungsprozess

  1. Auswahl: Sie markieren die gewünschten Zeilen (auch Mehrfachauswahl ist möglich).
  2. Verbuchung starten: Sie klicken auf „eAU-Rückmeldungen verbuchen“.
  3. Fehlgrund wählen: Wenn Sie mehrere interne Fehlgründe für eine eAU-Option (z.B. „Lohnfortzahlung Krank“) haben, können Sie den gewünschten Fehlgrund über die drei Punkte zuweisen.
  4. Das Ergebnis im Kalender:
  • Der ursprünglich erfasste Fehlgrund eAU Anforderung wird entfernt.
  • Der neue, bestätigte Fehlgrund (z.B. Lohnfortzahlung Krank) wird eingebucht.
  • Der Systemfehlgrund Info eAU wird zur Dokumentation mit eingebucht.

3. Abweichungen erkennen und korrigieren (Spalte "Differenz")

Die Spalte Differenz mit dem Eintrag Ja ist ein wichtiges Warnsignal:

  • Unterschiedliche Zeiträume: Wenn Sie 7 Tage angefragt haben, die Kasse aber nur 5 Tage bestätigt, steht in der Spalte Differenz ein Ja.
  • Beispiel für eine Verkürzung (Verbuchung):
    • Angefragt: 10.03. bis 16.03.
    • Bestätigt: 13.03. bis 14.03.
    • Verbuchung:
      • 10.03. bleibt eAU-Anforderung (da es das Datum Nachweis AU ab ist und nicht gelöscht werden darf, um die Historie zu sichern).
      • 13.03. – 14.03. wird Info eAU und der Lohnfortzahlungs-Fehlgrund (iAU).
      • 15.03. – 16.03. wird gelöscht. Für diese Tage müssten Sie bei Bedarf eine neue Anfrage stellen (z.B. für den 11. und 12.03., der 10.03. darf nicht doppelt angefragt werden).
  • Zwischenmeldungen: Auch bei Rückmeldungen ohne Zeiträume (z.B. in Prüfung, Weiterleitungsverfahren, Teilstationärer Aufenthalt) steht Ja in der Differenz-Spalte.

4. Schutz vor Überschreibung ("Überschreibbar = Nein")

  • Sicherheit: Wenn ein Fehlgrund im Kalender (z.B. Krankengeld) als nicht überschreibbar gekennzeichnet wurde, wird dies in der Abfrage mit Nein in der Spalte Überschreibbar angezeigt.
  • Folge: Bei der Sammelverbuchung wird für diesen Zeitraum keine Verbuchung vorgenommen (außer dem Beleg-Fehlgrund Info eAU), um eine fehlerhafte Lohnzahlung zu vermeiden.

5. Besondere Rückmeldungen und manuelle Schritte

Bei bestimmten Rückmeldungen erfolgt keine automatische Verbuchung, und Sie müssen manuell handeln:

Rückmeldegrund

Systemhinweis beim Verbuchen

Ihre Aufgabe

Tatsächliches Ende ist früher (Stationärer Aufenthalt)

„Das tatsächliche Nachweisende... liegt zeitlich vor dem voraussichtlichen Nachweisende.“

Manuell prüfen/korrigieren Sie den Kalender des Mitarbeiters. Setzen Sie die Rückmeldung manuell auf erledigt.

Kein Enddatum gemeldet (z.B. in Prüfung, Weiterleitungsverfahren, Teilstationär)

„In dem Nachweis wurde kein "bis-Datum" gemeldet!“

Setzen Sie die Rückmeldung manuell auf erledigt. Erstellen Sie eine erneute eAU-Anfrage (systemseitig oder manuell, Frist beachten!).

Lohnfortzahlung in den ersten 4 Wochen

„Lohnfortzahlung in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung.“

Die Rückmeldung wird für die Einzelverbuchung stehen gelassen. Wählen Sie manuell einen passenden Fehlgrund (z.B. Krankengeld).

 



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