SP_Data Lexikon
Dieses Lexikon bietet Ihnen gebündeltes Wissen zu zentralen Themen der Entgeltabrechnung, Sozialversicherung, Steuern und angrenzenden Bereichen. Es dient als praxisnahe Nachschlagehilfe für den Arbeitsalltag und unterstützt Sie dabei, komplexe Sachverhalte schnell und zuverlässig einzuordnen.
Um stets aktuelle und rechtssichere Informationen bereitzustellen, wird das Lexikon kontinuierlich überprüft, aktualisiert und erweitert.
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Jahressonderzahlung - 13. MonatsgehaltDie Jahres-Sonderzahlung, oft auch als "Weihnachtsgeld" bekannt, ist für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine wichtige Sache. Aber wie kommt dieser Betrag eigentlich aufs Konto? Wir erklären Ihnen, wie Sie die Zahlung in Ihrem System korrekt einrichten, damit alles automatisch und tarifgerecht abläuft. Was ist die Jahres-Sonderzahlung? Die Jahres-Sonderzahlung ist eine zusätzliche jährliche Zahlung, deren Höhe und Anspruchsgrundlage in Tarifverträgen wie dem TVöD (§ 20 TVöD) oder ähnlichen Werken des öffentlichen Dienstes geregelt ist.
Wer macht was bei der Einrichtung? Die Einrichtung erfolgt in zwei Hauptschritten:
Von da an übernimmt das System: Es errechnet automatisch, ob der Mitarbeiter einen Anspruch hat und, falls ja, wie hoch die Jahres-Sonderzahlung ausfällt. Wie funktioniert die Einrichtung im Detail? Um die Regeln des TVöD und ähnlicher Tarifverträge abzubilden, müssen Sie zwei Bereiche konfigurieren: die Lohnart und das Tarifwerk. 1. Die Lohnart: Der Motor der Berechnung Die spezielle Lohnart für die Jahres-Sonderzahlung muss so eingestellt werden, dass sie ihre Werte direkt aus den tariflichen Regeln zieht:
2. Das Tarifwerk: Die Quelle der Regeln Im Reiter "Jahressonderzlg." des Tarifwerks legen Sie die genauen Regeln fest:
Was ist, wenn etwas schiefgeht? (Abrechnungshinweise) Manchmal kann das System die Zahlung nicht automatisch ermitteln. In diesen Sonderfällen erhalten Sie einen Abrechnungshinweis. Diese Hinweise sind wichtig, weil Sie dann die Berechnung manuell prüfen und korrigieren müssen.
Wichtig: Wenn die automatische Lohnart den Wert 0,00 € ergibt, wird sie auf der Abrechnung nicht angedruckt. In diesen Fällen müssen Sie manuell eine separate Lohnart mit dem korrekten Betrag zuweisen. Dieses flexible System wurde so konzipiert, dass es die komplexen Regeln des öffentlichen Dienstes abbilden kann und Ihnen so viel manuelle Arbeit wie möglich abnimmt!
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Jobrad oder Firmen-E-BikeDas E-Bike als Firmenfahrrad ist in aller Munde und wird bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer beliebter. Durch die steuerlichen Vergünstigungen ab 2020 ist das Modell noch attraktiver geworden. Aber wie setzen Sie das Ganze korrekt in Ihrer Lohnbuchhaltung (SP_PA) um? Was ist das Firmen-E-Bike-Modell? Was: Das Modell E-Bike als Firmenfahrrad erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern ein (E-)Bike zu überlassen. Oft geschieht dies im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, bei der der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttolohns für die Leasingrate des Bikes verwendet. Neu seit 2020: Die steuerliche Behandlung wurde stark verbessert. Bei Fahrrädern und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h) gilt für den geldwerten Vorteil statt des halben nur noch der Viertel-Bruttolistenpreis als Berechnungsgrundlage (1 % von 1/4 des Listenpreises). Bei kompletter AG-Finanzierung entfällt der geldwerte Vorteil sogar ganz (nicht für S-Pedelecs).
Wer profitiert davon?
Wieso, Weshalb, Warum ist eine korrekte Umsetzung nötig? Wieso/Weshalb/Warum: Die korrekte Abbildung in der Lohnbuchhaltung ist entscheidend für die korrekte Versteuerung und Verbeitragung des Firmen-E-Bikes.
Achtung: Beachten Sie, dass dieser Leitfaden lediglich unsere Kundenerfahrungen und Umsetzungen in SP_PA widerspiegelt. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben! Klären Sie Unsicherheiten immer vorab mit Ihrem Betriebsstätten-Finanzamt/Steuerberater. Wie werden die Lohnarten in SP_PA angelegt? Der Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung der klassischen Entgeltumwandlung ab 2020. Um die notwendigen Lohnarten in SP_PA zu erstellen, sollten Sie bestehende Lohnarten mit ähnlichem Sachverhalt kopieren und dann anpassen.
Wichtige Punkte bei der Einrichtung:
Art des Bikes: Normale Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km/h) sind begünstigt. S-Pedelecs (bis 45 km/h) gelten als Kraftfahrzeug und müssen anders behandelt werden (z. B. 0,03 %-Regelung für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte).Umsatzsteuer: Hier ist die Vereinfachung, dass die Umsatzsteuer der Lohnsteuer folgt. Da die Neuregelung unklar ist, sollte eine separate Lohnart zur Verbuchung des Erlöses (z. B. 90003) verwendet werden. Unbedingt mit dem Steuerberater klären, welcher Betrag für die Erlöse anzusetzen ist! Ein kurzes Beispiel zur Veranschaulichung Ein E-Bike hat einen Bruttolistenpreis von 3.148,00 € und wird ab 2020 überlassen. Die Leasingrate beträgt 84,00 €.
Anleitung: Geldwerter Vorteil E-Bike (Regelung ab 2020) Diese Berechnung gilt für Fahrräder und Pedelecs (E-Bikes mit Motorunterstützung bis 25 km/h), die dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Gehaltsumwandlung überlassen werden. Schritt 1: Bruttolistenpreis feststellen (Basiswert) Ermitteln Sie den Bruttolistenpreis des Fahrrads/E-Bikes zum Zeitpunkt der ersten Überlassung an den Arbeitnehmer.
Beispielwert: Das E-Bike hat einen Bruttolistenpreis inkl. Zubehör und MwSt. von 3.148,00 €. Schritt 2: Den Viertel-Listenpreis berechnen (1/4 -Regel) Seit 2020 wird nur noch ein Viertel (25 %) des Listenpreises als Bemessungsgrundlage angesetzt.
Listenpreis * 0,25 Beispielrechnung: 3.148,00 € * 0,25 = 787,00 € Schritt 3: Den Viertel-Listenpreis abrunden Runden Sie den in Schritt 2 ermittelten Betrag auf volle 100 € nach unten ab.
Beispielrechnung: 787,00 € auf volle 100 € abgerundet 700,00 € Schritt 4: Geldwerten Vorteil (Monatlich) berechnen Berechnen Sie den monatlichen geldwerten Vorteil, indem Sie 1 % des abgerundeten Betrags (aus Schritt 3) nehmen.
Abgerundeter Betrag * 0,01 Beispielrechnung: 700,00 * 0,01 = 7,00 € Zusammenfassung für die Lohnarten-Eingabe
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