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A1-Antrag bei Entsendungen

Der A1-Antrag Entsendung wird benötigt, wenn Mitarbeitende der Privatwirtschaft – einschließlich Beschäftigter auf Schiffen (aber nicht Seeleute!) – vorübergehend in einem anderen EU-/EWR-Land oder der Schweiz arbeiten.

Viele Angaben werden automatisch aus dem Personalstamm übernommen. Felder, die nicht ausgegraut sind, können bearbeitet werden. Pflichtfelder verhindern fehlerhafte Anträge. Mit dem A1-Komfort-Modul lassen sich unvollständige Anträge zwischenspeichern und später korrigieren.

1. Register „Arbeitnehmer“

  • Stammdaten werden vorbelegt.
  • Einige Häkchen sind standardmäßig gesetzt – prüfen und ggf. entfernen.
  • Über die Schaltfläche „A1-Antrag erstellen“ wird der Antrag erzeugt.

Art der Beschäftigungsstelle – drei Optionen:

  1. Beschäftigungsstelle(n):
    Name und Anschrift eingeben; bis zu 11 Einsatzstellen im Entsendeland möglich.
  2. Keine feste Beschäftigungsstelle:
    Keine weiteren Angaben erforderlich.
  3. Schiff:
    Zusätzliches Register erscheint.
    Erforderlich: Schiffsname und IMO-Nummer (Buchstaben „IMO“ + 7-stellige Nummer, ohne Leerzeichen).

2. Register „Arbeitgeber/Grunddaten“

  • Angaben werden aus der Betriebsstätte übernommen.
  • Im Register „Arbeitgeber/Geschäftstätigkeit“ sollten die Felder Umsatzanteil und Personalanteil unbedingt aktiviert sein – sonst droht eine Ablehnung.
  • Der Wirtschaftssektor wird, wenn möglich, automatisch übernommen; sonst manuell wählen. Mit dem Komfort-Modul wird er künftig automatisch vorgeschlagen.

3. Register „Erklärung“

  • Der Antrag kann nur versendet werden, wenn die Richtigkeit der Angaben aktiv bestätigt wird.

A1-Antrag versenden:
Zum Abschluss einfach oben rechts auf „A1-Antrag erstellen“ klicken.


A1-Antrag Entsendung in mehrere Mitgliedstaaten (mehrere Arbeitgeber)

Der A1-Antrag für mehrere Mitgliedstaaten und mehrere Arbeitgeber wird genutzt, wenn eine Person regelmäßig in zwei oder mehr EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz arbeitet und dabei entweder mehrere Arbeitgeber hat oder neben ihrer Beschäftigung selbstständig tätig ist.

Wann wird dieser Antrag benötigt?

Dieser Antrag ist relevant, wenn mindestens eine der folgenden Situationen vorliegt:

  • Eine Person arbeitet regelmäßig in mehreren Ländern (z. B. mindestens 1 Tag pro Monat oder 5 Tage pro Quartal).
  • Die Person hat mehrere Arbeitgeber, die in verschiedenen Mitgliedstaaten sitzen können.
  • Die Person ist gleichzeitig angestellt und selbstständig tätig.

Wichtige Eingabebereiche im Antrag

1. Register „Verantwortung AG“

Der Haken wird nur gesetzt, wenn bereits eine A1-Bescheinigung für frühere Zeiträume existiert.
So erkennt die Behörde, dass bereits frühere Entsendungen dokumentiert wurden.

2. Angaben zum Arbeitsverhältnis

  • Wenn der Arbeitnehmer andere Geldleistungen (z. B. Krankengeld, Übergangsgeld) bezieht, kann die passende Art der Leistung ausgewählt werden.
  • Dieses Auswahlfeld erscheint nur, wenn zuvor „Bezug Geldleistung“ aktiviert wurde.

3. Zuständigkeit

Ist die Person bei einem berufsständischen Versorgungswerk versichert (z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte), werden die entsprechenden Angaben automatisch aus dem Personalstamm übernommen.

4. Bereich „Entsendung“

Hier werden zwei zentrale Angaben gemacht:

  • Antragszeitraum: Für welchen Zeitraum soll die A1-Bescheinigung gelten?
  • Umfang des Antrags:
    Diese Auswahl steuert, welche weiteren Register ausgefüllt werden müssen (z. B. eigene Beschäftigungsstellen, zusätzliche Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeiten).

5. Beschäftigungsstellen und zusätzliche Arbeitgeber

Nach Auswahl des Umfangs können erfasst werden:

  • Eigene Einsatzorte in verschiedenen Mitgliedstaaten
  • Weitere Arbeitgeber im In- oder Ausland
  • Selbstständige Tätigkeiten, falls vorhanden

Der Haken „Arbeitgeber ist Antragsteller“ wird gesetzt, da der Antrag immer über einen Arbeitgeber eingereicht wird. In diesem Bereich können alle beteiligten Arbeitgeber – in Deutschland oder im Ausland – hinterlegt werden.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Zwei Arbeitgeber in unterschiedlichen Ländern

Eine Physiotherapeutin arbeitet:

  • 60 % bei einem deutschen Arbeitgeber
  • 40 % bei einem niederländischen Arbeitgeber
    und ist jede Woche in beiden Ländern tätig.
    A1-Antrag mehrere Mitgliedstaaten (mehrere Arbeitgeber) erforderlich.

Beispiel 2: Angestellt und selbstständig

Ein IT-Berater arbeitet:

  • angestellt bei einer Firma in Deutschland
  • selbstständig für Kunden in Belgien und Luxemburg
    und pendelt monatlich dorthin.
    → Antrag für mehrere Mitgliedstaaten mit Angestelltenverhältnis + Selbstständigkeit.

Beispiel 3: Projektarbeit in mehreren EU-Staaten

Eine Ingenieurin ist bei zwei deutschen Arbeitgebern angestellt und arbeitet:

  • 10 Tage pro Quartal in Frankreich
  • 5 Tage pro Quartal in Österreich
  • regelmäßig in Deutschland
    → A1-Antrag nötig, da mehrere Arbeitgeber und regelmäßige Tätigkeiten in mehreren Mitgliedstaaten.

 


A1-Antrag für Beamten und gleichtgestellte Personen

Der A1-Antrag Entsendung Beamte/gleichgestellte Personen wird genutzt, wenn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorübergehend in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz arbeiten und weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen.

Für wen wird diesen Antrag gestellt?

  • Beamte
  • Gleichgestellte Personen, also Beschäftigte
    des Bundes, der Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände sowie
    von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts –
    sofern für sie vor Beginn der Entsendung deutsches Sozialversicherungsrecht galt.

Auswahl: Art des Arbeitsverhältnisses

Im Antrag gibt es zwei Optionen:

  • 0 – Beamte
  • 1 – Gleichgestellte Person

Wie läuft das Verfahren ab? – Der Prozess auf einen Blick

  1. Antragserstellung
  • Auswahl der passenden Entsendeart 
  • Automatische Datenübernahme aus dem Personalstamm
  • Pflichtfelder prüfen (z. B. Familienversicherung, Einsatzland)

Freigabe und Versand

  • Prüfung durch das System
  • Elektronischer Versand an Krankenkasse, Rentenversicherung oder DVKA

Rückmeldung

  • Eingang der Bescheinigung oder Ablehnungsmitteilung 
  • Automatische Zuordnung zur Personalakte

Vorabbescheinigung (optional)

  • Dient als Übergangsnachweis, falls die A1-Bescheinigung noch nicht vorliegt

Nachbearbeitung und Stornierung

  • Fehlerhafte Anträge werden im Komfort-Modul gespeichert und überarbeitet
  • Stornierung bei falschen oder doppelten Anträgen

Archivierung und Dokumentation

  • PDF-Bescheinigungen im HR-System speichern
  • Nachweispflicht bei Prüfungen und Kontrollen erfüllen

Warum gibt es einen eigenen A1-Entsendungsantrag für Beamte?

Beamte und ihnen gleichgestellte Personen haben einen besonderen sozialrechtlichen Status, der sich deutlich vom Status regulärer Arbeitnehmer unterscheidet. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und unterliegen daher speziellen Vorschriften – zum Beispiel in Bezug auf Besoldung, Versorgung und soziale Sicherheit.

Bei einer Entsendung ins Ausland gelten für Beamte andere sozialversicherungsrechtliche Regeln als für Beschäftigte der Privatwirtschaft. Um diese Besonderheiten korrekt abzubilden, gibt es einen separaten A1-Entsendungsantrag, der genau auf die Anforderungen des öffentlichen Dienstes zugeschnitten ist.
So wird sichergestellt, dass während des Auslandseinsatzes weiterhin eindeutig feststeht, dass für die betreffende Person deutsches Sozialrecht gilt.

Was ist eine „gleichgestellte Person“?

Eine gleichgestellte Person ist jemand, der nicht Beamter ist, aber sozialversicherungsrechtlich wie ein Beamter behandelt wird, weil er oder sie im öffentlichen Dienst tätig ist. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Beschäftigte des Bundes, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Mitarbeitende von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Personen, die vor der Entsendung bereits dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterlagen

Kurz gesagt:
Gleichgestellte Personen arbeiten im öffentlichen Dienst und haben dort einen Status, der in sozialrechtlichen Fragen den Beamten entspricht – auch wenn sie formal keine Beamten sind.

 


A1-Antrag "gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte" (ein Arbeitgeber)

Arbeiten Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Deutschland und anderen EU-/EWR-Staaten? Dann ist der A1-Antrag für „gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte“ essenziell.

Die A1-Bescheinigung ist für international tätige Unternehmen und ihre Mitarbeiter ein wichtiges Dokument. Sie belegt, dass die deutschen Sozialversicherungsvorschriften weiterhin gelten, und schützt vor dem Risiko einer doppelten Beitragszahlung im Ausland.

Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und den Prozess für Beschäftigte, die regelmäßig in zwei oder mehr Ländern tätig sind und nur einen Arbeitgeber haben.

Wer muss den A1-Antrag stellen?

Dieser spezifische Antrag ist immer dann notwendig, wenn Ihre Mitarbeiter zwar weiterhin bei Ihnen (dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber) beschäftigt sind, ihre Tätigkeit aber planbar und regelmäßig grenzüberschreitend ausüben.

Es geht hier nicht um eine einmalige Entsendung, sondern um eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in zwei oder mehr Staaten der EU/EWR oder der Schweiz.

 Die 3 Schlüssel-Voraussetzungen

Der Antrag ist nur erfolgreich, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Wohnsitz/Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland.
  2. Es besteht nur ein einziger Arbeitgeber, der seinen Sitz in Deutschland hat.
  3. Die Person arbeitet regelmäßig in mehreren Ländern. Die Regelmäßigkeit ist erfüllt bei:
  • Mindestens 1 Tag pro Monat im Ausland ODER
  • Mindestens 5 Tage pro Quartal im Ausland.

Wichtig: Diese A1-Bescheinigung gilt für die Dauer der regelmäßigen Mehrfachbeschäftigung (oft bis zu fünf Jahre) und muss nicht für jeden einzelnen kurzen Auslandseinsatz neu beantragt werden.

 

Der Antrag in der Praxis: Beispiele

Hier zeigen wir Ihnen, wann der Antrag gestellt werden muss, um das deutsche Sozialversicherungsrecht zu sichern:

 

Beispiel-Fall

Situation

A1-Antrag erforderlich?

Vertriebsleiterin Anna

Wohnt in München. Besucht regelmäßig Kunden in Österreich und der Schweiz (ca. 2x im Monat).

JA. Sie überschreitet die 1-Tag-pro-Monat-Grenze und arbeitet gewöhnlich in mehreren Staaten.

IT-Consultant Ben

Wohnt in Frankfurt. Arbeitet 4 Tage im Büro in Deutschland, hat aber jährlich 2 kurze (3-tägige) Projekte in den Niederlanden.

JA. Er überschreitet mit 6 Tagen pro Quartal (im Jahresmittel) die 5-Tage-pro-Quartal-Grenze.

Grafikerin Carla

Wohnt in Berlin. Arbeitet 100 % im deutschen Home-Office für den deutschen Arbeitgeber.

NEIN. Keine grenzüberschreitende Tätigkeit.

Antragsstellung: Das müssen Sie wissen

Die Beantragung erfolgt elektronisch über das die SP_Data Entgeltprogramm oder das SV-Meldeportal.

  • Feld „Schriftwechsel mit“: Hier wählen Sie, ob die Rückmeldungen an den 1 – Arbeitgeber oder die 2 – Bevollmächtigte Stelle (z. B. den Steuerberater) gehen sollen.
  • Feste Einsatzstelle Deutschland: Wenn die Person in Deutschland eine feste Basis hat, tragen Sie diese hier ein.
  • Firmensitz im Ausland (optional): Sollte der deutsche Arbeitgeber eine Niederlassung im Ausland haben, die relevant ist, kann die Auslandsadresse hinterlegt werden.

Am Ende des digitalen Prozesses: Klicken Sie einfach auf „A1-Antrag erstellen“.

Die Ausstellung der A1-Bescheinigung durch die zuständige Stelle (in der Regel die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung) bestätigt, dass der Mitarbeiter weiterhin in Deutschland sozialversichert ist. Das Dokument muss den Mitarbeitenden im Ausland auf Verlangen der dortigen Behörden vorgelegt werden.

 


A1 Antragstellung im Personalstamm

Die A1-Bescheinigung ist für die Sozialversicherung Ihrer Mitarbeiter bei Auslandseinsätzen unerlässlich. Damit der Antragsprozess in Ihrem SP_Data-System reibungslos läuft, müssen einige Einstellungen im Personalstamm beachtet werden.

Dieser Beitrag führt Sie durch die wichtigsten Punkte: von der nötigen Krankenversicherung über die Erstellung aus dem Kalender bis hin zur Vorabbescheinigung.

 

1. Wo finde ich die A1-Informationen?

Bevor Sie einen Antrag stellen oder Rückmeldungen prüfen, finden Sie die zentralen Übersichten an diesen Stellen im System:

a) Register Meldewesen

  • Unter dem Reiter "Abrechnung" finden Sie in der Rubrik "Meldungen" eine separate Zeile für "A1 (A1-Antrag)". Dies ist Ihr zentraler Zugang zur Verwaltung aller gestellten Anträge.

b) Personalakte

  • Sobald die zuständigen Stellen die A1-Bescheinigung rückmelden (über das Meldecenter verbucht), wird das offizielle PDF-Dokument automatisch in die Personalakte des Mitarbeiters gestellt. Von dort können Sie es jederzeit einsehen und ausdrucken.

 

2. Achtung: Feld Familienversicherung bei bestimmten Personengruppen

Ein kritischer Punkt betrifft Mitarbeiter mit bestimmten Personengruppenschlüsseln.

  • Betroffene: Mitarbeiter mit den Personengruppenschlüsseln 109, 110, 106 und 190.
  • Wo zu finden: Im Personalstamm unter dem Reiter "Vorgaben" im Abschnitt "SV Details".
  • Die Anforderung: Bei diesen Mitarbeitern muss im Feld "Familienversicherung" eine entsprechende Familienversicherungskrankenkasse hinterlegt sein.

Wichtig: Fehlt dieser Eintrag, kann der A1-Antrag nicht erstellt werden. Wenn Sie das A1-Komfort-Modul nutzen, wird der Antrag zwar als fehlerhaft gespeichert, aber Sie können ihn später korrigieren und nachbearbeiten.

 

3. A1-Antrag direkt aus dem Kalender erstellen

Um die Erfassung der Entsendezeiten und des Antrags zu verknüpfen, bietet SP_Data eine praktische Funktion im Mitarbeiterkalender:

Sie können einen A1-Antrag direkt aus der Fehlzeitenerfassung im Kalender starten für die Entsendearten:

  • A1-Antrag Entsendung
  • A1-Antrag Beamte/Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • A1-Antrag beschäftigte Seeleute

So funktioniert es:

  1. Fehlgrund anlegen: Sie benötigen einen passenden Fehlgrund (z. B. "ESA" für "Entsendung Ausland").
  2. Fehlzeit eingeben: Geben Sie den Fehlgrund und den Entsendungszeitraum in den Kalender ein.
  3. A1-Option aktivieren: Setzen Sie den Haken bei der A1-Option.
  4. Antrag starten: Klicken Sie auf das Plus-Symbol (+).
  5. Entsendeart wählen: Wählen Sie im folgenden Dialog die gewünschte Entsendeart aus.

Der Ablauf im System:

  • Das A1-Antragserfassungsprogramm startet und der Entsendezeitraum ist bereits vorausgefüllt.
  • Nach der erfolgreichen Erstellung des A1-Antrags speichert das System automatisch die Fehlzeit (z. B. "Entsendung Ausland") im Kalender ab.
  • Sie kehren direkt zur Fehlzeitenerfassung zurück.

 

4. Vorabbescheinigung: Der Nachweis für unterwegs

Was tun, wenn der Mitarbeiter abreisen muss, aber die offizielle A1-Bescheinigung noch nicht vorliegt?

Hier hilft die Vorabbescheinigung. Sie ist eine Bestätigung über die elektronische Antragstellung und dient dem Mitarbeiter als wichtiger Nachweis gegenüber den ausländischen Stellen.

So erstellen Sie die Vorabbescheinigung:

  1. Gehen Sie im Register "Abrechnung" unter "Meldungen" zur Übersicht der A1-Anträge.
  2. Markieren Sie den entsprechenden Antrag.
  3. Klicken Sie auf "Drucken".

 

Wichtig: Die Vorabbescheinigung kann nur erstellt werden, wenn sich der Antrag im Status "quittiert/fehlerfrei" befindet – das heißt, er wurde erfolgreich vom System der Annahmestelle angenommen.

 


A1-Antrag Stornierung

Manchmal passieren Fehler, oder es ändern sich Umstände nach dem Versenden eines A1-Antrags. In diesem Fall müssen Sie den bereits übermittelten Antrag stornieren.

Dieser Beitrag erklärt, wann eine Stornierung nötig ist, wie Sie sie durchführen und wie Ihnen das A1-Komfort-Modul mit der Kopierfunktion viel Arbeit ersparen kann.

 

1. Wann muss ein A1-Antrag storniert werden?

Als Arbeitgeber müssen Sie einen bereits versendeten A1-Antrag stornieren, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. Antrag war unnötig: Der Antrag hätte nie gestellt werden dürfen (z. B. Entsendung wurde abgesagt).
  2. Falsche Stelle: Der Antrag wurde irrtümlich an eine unzuständige Stelleübermittelt.
  3. Falsche Daten: Der Antrag enthielt unzutreffende Angaben (z. B. falscher Zeitraum oder falsches Zielland).

Wichtig: Bei einer Stornierung wegen unzutreffender Angaben oder unzuständiger Stelle muss im Anschluss immer ein neuer Antrag mit den korrekten Daten oder an die korrekte Stelle gesendet werden.

 

2. Der Stornierungsprozess im System

A) Stornierung auslösen

Die Stornierung kann an zwei Stellen im System ausgelöst werden:

  1. Im Personalstamm:
  • Gehen Sie zum Register "Abrechnung" / "Meldungen" / "A1".
  • Markieren Sie den zu stornierenden Antrag und rufen Sie über die rechte Maustaste (Kontextmenü) die Stornierungsfunktion auf.
Im Meldecenter:
  • Gehen Sie zum Pool "Historie/Meldungen" und stornieren Sie den Antrag dort.

B) Angabe des Stornogrunds

Bei den komplexeren Antragsarten – Flug- und Kabinenbesatzungen (Anlage 3), gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte (Anlage 5, GME) und Ausnahmevereinbarung (Anlage 6, AV)– müssen Sie zwingend einen Stornogrund angeben.

Die folgenden neun Stornogründe stehen zur Auswahl und sind je nach Antragsart zulässig:

Nr.

Stornogrund

Anlage 3 (Flug)

Anlage 5 (GME)

Anlage 6 (AV)

1

Zeitraum verkürzt sich: beschäftigte Person arbeitet nicht mehr im Ausland. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

X

X

X

2

Zeitraum verkürzt sich: beschäftigte Person ist weiter in dem/n betreffenden Mitgliedsstaat/en erwerbstätig, eine Ausnahmevereinbarung aber nicht mehr gewünscht. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

  

X

3

Zeitraum verkürzt sich: beschäftigte Person ist nicht mehr bei diesem Arbeitgeber beschäftigt. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

X

X

X

4

Beschäftigte Person ist in mehreren Mitgliedstaaten tätig. Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung ist nicht erforderlich.

  

X

5

Person erfüllt die Entsendevoraussetzungen, so dass der gesendete Antrag nicht erforderlich ist.

X

X

X

6

Die übermittelten Angaben waren fehlerhaft. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

X

X

X

7

Die beschäftigte Person hat ihren Lebensmittelpunkt nicht länger in Deutschland. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

X

X

X

8

Aufnahme zusätzlicher Erwerbstätigkeiten/ursprünglicher Sachverhalt liegt nicht mehr vor. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

X

X

X

9

Sachverhalt ist nicht eingetreten, so dass der gesendete Antrag nicht erforderlich war und vollständig storniert wird.

X

X

X

C) Versand der Stornomeldung

Die Stornomeldung wird im Meldecenter im Register "Postausgang" bereitgestellt und von dort automatisch validiert und an die zuständige Stelle versendet.

 

3. Kopieren eines stornierten A1-Antrags (Komfort-Modul)

Wenn Sie stornieren mussten, weil der Antrag falsche Angaben enthielt (z. B. bei den Stornogründen 1, 3, 6, 7, 8), benötigen Sie einen neuen, korrigierten Antrag. Das A1-Komfort-Modul vereinfacht diesen Schritt erheblich.

Die Kopierfunktion ist nur verfügbar bei:

  • A1-Antrag Entsendung Flug- und Kabinenbesatzungen
  • A1-Antrag Entsendung gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte
  • A1-Antrag Ausnahmevereinbarung

So kopieren Sie:

Wenn der gewählte Stornogrund einen neuen Antrag vorsieht, bietet Ihnen das System an, den stornierten Antrag zu kopieren.

  • Der neue Antrag wird erstellt und übernimmt alle zuvor gespeicherten Daten (Mitarbeiterdaten, Zielland etc.).
  • Er wird ohne den Entsendezeitraum gespeichert und landet daher zunächst als "fehlerhaft" im System.
  • Ihre Aufgabe:Öffnen Sie diesen fehlerhaften Antrag, korrigieren Sie die fehlerhaften Einträge (z. B. den Entsendezeitraum) und versenden Sie ihn dann neu.

Vorteil: Sie müssen die meisten Informationen nicht erneut eingeben, sondern können den alten Antrag als Schablone verwenden und nur die nötigen Korrekturen vornehmen.


A1-Antrag über das SP_Data Mitarbeiterportal

Die Funktion "Voranträge PZ/MP" ermöglicht es Ihnen, den Prozess zur Erstellung von A1-Bescheinigungen direkt im Mitarbeiterportal (MP) zu starten und in der Personalabrechnung (PZ) weiterzuverarbeiten.

Voraussetzungen und Funktion

  • Voraussetzungen: Sie benötigen sowohl das Mitarbeiterportal (MP) als auch die Lizenz für das Modul "Anbindung A1-Bescheinigung".
  • Ablauf: Mitarbeiter können im Portal die notwendigen Daten für eine geplante Entsendung als Vorantrag erfassen. Diese Voranträge werden in der Personalabrechnung angezeigt und dienen als Basis.
  • Weiterverarbeitung: In der Personalabrechnung können Sie die übermittelten Voranträge weiterbearbeiten und daraus die eigentlichen A1-Anträge für Entsendungen erzeugen.

Wichtiger Hinweis zur Einschränkung

  • Derzeitige Begrenzung: Die Funktion zur Verarbeitung von MP-Voranträgen ist aktuell auf Entsendungen beschränkt. Das Erzeugen anderer Entsendearten wie z. B. der A1-Antrag für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte oder für Seeleute ist aus diesen Voranträgen nicht möglich.

Aufruf der Funktion

Um noch nicht verarbeitete Voranträge einzusehen, klicken Sie auf die A1-Schaltfläche in der Personalabrechnung, öffnen Sie das Auswahlmenü und wählen Sie den Punkt "Voranträge PZ/MP" aus


A1-Antrag über SP_Data PZ

Sie kennen das: Wenn Mitarbeiter ins Ausland entsendet werden, benötigen sie eine A1-Bescheinigung. Diese bestätigt, dass sie weiterhin in Deutschland sozialversichert sind. Mit dem Mitarbeiterportal (MP) und dem SP_Data Modul „Anbindung A1-Bescheinigung“ können Sie diesen Prozess deutlich vereinfachen!

Dieser Beitrag erklärt Ihnen, wie Sie Voranträge aus dem Mitarbeiterportal (MP) in der SP_Data Personalabrechnung (PZ) verarbeiten.

 

Was sind A1-Voranträge?

Ein Vorantrag ist eine Vorab-Information, die der Mitarbeiter über das Mitarbeiterportal (MP) erstellt. Er enthält die wichtigsten Daten zur geplanten Entsendung. Dieser Vorantrag muss dann in der Personalabrechnung (PZ) geprüft und zum endgültigen A1-Antrag verarbeitet werden.

Wichtig: Diese Funktion ist nur für die Entsendeart "Entsendung" (der klassische Fall) vorgesehen. Andere Arten von A1-Anträgen (z. B. für gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte oder Seeleute) können nicht aus den MP-Voranträgen erzeugt werden.

 

Die Verarbeitung in der Personalabrechnung (PZ)

So finden und verarbeiten Sie die eingegangenen Voranträge:

1. Voranträge aufrufen

  • Gehen Sie in der Personalabrechnung zur A1-Schaltfläche.
  • Öffnen Sie das Auswahlmenü und wählen Sie "Voranträge PZ/MP" aus.
  • Hier sehen Sie eine Übersicht aller noch nicht verarbeiteten Voranträge.

2. Einen Vorantrag verarbeiten

  • Wählen Sie den gewünschten Vorantrag in der Übersicht aus.
  • Klicken Sie auf "Verarbeiten".
  • Ab hier läuft die Bearbeitung genau so ab, wie Sie es von der normalen Erstellung eines A1-Antrags für eine Entsendung gewohnt sind. Der Vorantrag wird in den eigentlichen A1-Antrag umgewandelt, den Sie dann vervollständigen und absenden.

3. Den Überblick behalten – der Status

Jeder Vorantrag hat einen Status, der Ihnen anzeigt, wie weit die Bearbeitung fortgeschritten ist:

Status

Bedeutung

Was Sie tun können

neu

Der Vorantrag ist eingegangen und wartet auf die Bearbeitung.

Verarbeiten oder Löschen

bearbeitet

Der Vorantrag wurde bereits verarbeitet (d.h., der A1-Antrag wurde erzeugt).

Erneut Verarbeiten (falls nötig)

gelöscht

Der Vorantrag wurde aus der aktuellen Liste entfernt.

Wiederherstellen (über das Kontextmenü)


Voranträge aus der Liste entfernen (Bereinigen)

Sie haben einen Vorantrag, der nicht weiterbearbeitet werden soll? Kein Problem, Sie können die Liste bereinigen:

  • Markieren Sie den entsprechenden Datensatz in der Liste.
  • Klicken Sie auf das Minus-Symbol (-).
  • Der Vorantrag erhält sofort den Status "gelöscht" und verschwindet aus der Standardansicht. Es erfolgt keine Sicherheitsabfrage!
  • Wichtig: Dies ist nur möglich, wenn der Vorantrag den Status "neu" hat.

 

Vorantrag wiederherstellen

Wenn Sie einen gelöschten Vorantrag doch wieder bearbeiten möchten:

  1. Ändern Sie Ihren Filter auf "gelöschte Voranträge anzeigen".
  2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Vorantrag (Kontextmenü).
  3. Wählen Sie Wiederherstellen. Der Status wird auf "neu" gesetzt und Sie können ihn wieder verarbeiten.

Tipp zum Filter: Der Filter für den Status ist standardmäßig auf "neue Voranträge anzeigen" eingestellt. Ihre Filterauswahl wird pro Benutzer gespeichert, sodass Sie beim nächsten Mal direkt Ihre bevorzugte Ansicht laden.

 

Wo finde ich eine Anleitung für Mitarbeiter?

Wie Ihre Mitarbeiter im Mitarbeiterportal (MP) einen solchen Vorantrag erstellen können, finden Sie ausführlich in unserem Dokument "Leitfaden A1 Vorantrag im Mitarbeiterportal". Dieses steht Ihnen auf unserer Homepage im Downloadbereich zur Verfügung.


A1 Antrag Zielorterfassung

Die Zielortverwaltung ist eine Komfortfunktion, die Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter ins Ausland entsenden, eine erhebliche Zeitersparnis bietet. Diese Funktion ist ausschließlich im A1-Komfort-Modul verfügbar.

Zweck und Funktion

Die Zielortverwaltung ermöglicht es Ihnen, häufig wiederkehrende Entsendungsziele (Länder, Adressen oder Niederlassungen im Ausland) zentral zu hinterlegen und bei Bedarf einfach zu bearbeiten.

  • Effizienz: Statt die Daten des Zielortes bei jeder neuen Entsendung manuell einzugeben, können Sie auf die gespeicherten Stammdaten zurückgreifen.
  • Übersicht: Nach dem Start der Funktion erhalten Sie sofort eine vollständige Auflistung aller bisher gespeicherten Zielorte.
  • Bearbeitung: Hinterlegte Zielorte können jederzeit aktualisiert oder angepasst werden.

Die Nutzung der Zielortverwaltung sorgt somit für eine höhere Datenqualität und beschleunigt den Prozess der A1-Antragserstellung erheblich.


A1-Ausnahmevereinbarung

Die A1-Bescheinigung ist Standard, wenn es um Entsendungen oder die gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten geht. Aber was passiert, wenn keiner dieser Standardfälle zutrifft?

Hier kommt die A1-Ausnahmevereinbarung ins Spiel.

Was ist eine A1-Ausnahmevereinbarung?

Eine Ausnahmevereinbarung ist ein Sondervertrag zwischen den Sozialversicherungsträgern zweier Länder. Sie dient dazu, festzulegen, dass für eine bestimmte Person bei einem Auslandseinsatz abweichend von den üblichen EU-Regeln weiterhin die Sozialvorschriften des Herkunftslandes (Deutschland) gelten. 

Wann brauche ich eine Ausnahmevereinbarung?

Sie benötigen eine Ausnahmevereinbarung, wenn weder eine klassische Entsendung noch eine gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten vorliegt.

Dies sind in der Regel a-typische Konstellationen oder Fälle, in denen die üblichen Voraussetzungen für eine A1-Bescheinigung (z. B. die maximalen Entsendezeiten) überschritten werden oder spezielle Situationen im Ausland vorliegen, die eine Klärung erfordern. Sehe für mehr Information auf der Seite der DVKA Abschluss einer Ausnahmevereinbarung - GKV-Spitzenverband, DVKA

Ziel: Es soll sichergestellt werden, dass eine vorübergehend im Ausland eingesetzte Person weiterhin dem deutschen Rechtüber soziale Sicherheit unterliegt.

 



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