A1-Antrag für Beamten und gleichtgestellte Personen

Der A1-Antrag Entsendung Beamte/gleichgestellte Personen wird genutzt, wenn Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorübergehend in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz arbeiten und weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen.

Für wen wird diesen Antrag gestellt?

  • Beamte
  • Gleichgestellte Personen, also Beschäftigte
    des Bundes, der Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände sowie
    von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts –
    sofern für sie vor Beginn der Entsendung deutsches Sozialversicherungsrecht galt.

Auswahl: Art des Arbeitsverhältnisses

Im Antrag gibt es zwei Optionen:

  • 0 – Beamte
  • 1 – Gleichgestellte Person

Wie läuft das Verfahren ab? – Der Prozess auf einen Blick

  1. Antragserstellung
  • Auswahl der passenden Entsendeart 
  • Automatische Datenübernahme aus dem Personalstamm
  • Pflichtfelder prüfen (z. B. Familienversicherung, Einsatzland)

Freigabe und Versand

  • Prüfung durch das System
  • Elektronischer Versand an Krankenkasse, Rentenversicherung oder DVKA

Rückmeldung

  • Eingang der Bescheinigung oder Ablehnungsmitteilung 
  • Automatische Zuordnung zur Personalakte

Vorabbescheinigung (optional)

  • Dient als Übergangsnachweis, falls die A1-Bescheinigung noch nicht vorliegt

Nachbearbeitung und Stornierung

  • Fehlerhafte Anträge werden im Komfort-Modul gespeichert und überarbeitet
  • Stornierung bei falschen oder doppelten Anträgen

Archivierung und Dokumentation

  • PDF-Bescheinigungen im HR-System speichern
  • Nachweispflicht bei Prüfungen und Kontrollen erfüllen

Warum gibt es einen eigenen A1-Entsendungsantrag für Beamte?

Beamte und ihnen gleichgestellte Personen haben einen besonderen sozialrechtlichen Status, der sich deutlich vom Status regulärer Arbeitnehmer unterscheidet. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis und unterliegen daher speziellen Vorschriften – zum Beispiel in Bezug auf Besoldung, Versorgung und soziale Sicherheit.

Bei einer Entsendung ins Ausland gelten für Beamte andere sozialversicherungsrechtliche Regeln als für Beschäftigte der Privatwirtschaft. Um diese Besonderheiten korrekt abzubilden, gibt es einen separaten A1-Entsendungsantrag, der genau auf die Anforderungen des öffentlichen Dienstes zugeschnitten ist.
So wird sichergestellt, dass während des Auslandseinsatzes weiterhin eindeutig feststeht, dass für die betreffende Person deutsches Sozialrecht gilt.

Was ist eine „gleichgestellte Person“?

Eine gleichgestellte Person ist jemand, der nicht Beamter ist, aber sozialversicherungsrechtlich wie ein Beamter behandelt wird, weil er oder sie im öffentlichen Dienst tätig ist. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Beschäftigte des Bundes, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Mitarbeitende von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Personen, die vor der Entsendung bereits dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterlagen

Kurz gesagt:
Gleichgestellte Personen arbeiten im öffentlichen Dienst und haben dort einen Status, der in sozialrechtlichen Fragen den Beamten entspricht – auch wenn sie formal keine Beamten sind.

 

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