SP_Data Lexikon
Dieses Lexikon bietet Ihnen gebündeltes Wissen zu zentralen Themen der Entgeltabrechnung, Sozialversicherung, Steuern und angrenzenden Bereichen. Es dient als praxisnahe Nachschlagehilfe für den Arbeitsalltag und unterstützt Sie dabei, komplexe Sachverhalte schnell und zuverlässig einzuordnen.
Um stets aktuelle und rechtssichere Informationen bereitzustellen, wird das Lexikon kontinuierlich überprüft, aktualisiert und erweitert.
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Grenzgänger - FrankreichWenn ein Mitarbeiter in Deutschland arbeitet, aber in Frankreich wohnt und unter das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Frankreich fällt, gelten besondere Regeln in der Lohnabrechnung. Der Lohn ist in der Regel in Deutschland steuerfrei– aber diese Steuerfreiheit muss korrekt gemeldet werden. Was ist ein "DBA Frankreich"-Grenzgänger? Ein Grenzgänger ist eine Person, die in einem Land (Deutschland) arbeitet und regelmäßig in einem Nachbarland (Frankreich) wohnt und dorthin pendelt. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird das Arbeitsentgelt in der Regel im Wohnsitzstaat (Frankreich) besteuert, während es in Deutschland steuerfrei gestellt wird.
1. Einstellungen im Mitarbeiterstamm Die korrekte Erfassung beginnt direkt beim Mitarbeiter, damit die ausländischen Verhältnisse bekannt sind. Wie? Adresse und Postleitzahl
Wie? Steuerklasse für die Bescheinigung
Wie? Der Sonderfall Steuer
2. Einstellungen der Lohnarten Für das Entgelt des Grenzgängers muss eine neue Lohnart verwendet werden, die speziell für DBA-Fälle geschlüsselt ist.
3. Einstellung in der Betriebsstätte Um die Meldung an die Finanzbehörden formal korrekt zu machen, muss das Bundesland, in dem der Mitarbeiter arbeitet, gekennzeichnet werden.
· Hier ist die offizielle Zuordnung, die auf der Lohnsteuerbescheinigung (in Zeile 2) im Feld "FR" eingetragen werden muss: · Zuordnung der FR-Codes nach Bundesland
· Wichtig: Das Bundesland, das hier ausschlaggebend ist, ist das Bundesland, in dem die Betriebsstätte des Arbeitgebers bzw. der Tätigkeitsort des Grenzgängers liegt. · In Ihrer Lohnsoftware müssen Sie daher im Mandanten- oder Betriebsstätten-Stamm (wie in Ihrem Artikel beschrieben, oft unter "Kirchenregion" oder ähnlichem) die Einstellung so vornehmen, dass der entsprechende Code (FR1, FR2 oder FR3) in der Lohnsteuerbescheinigung erscheint. 4. Einstellung im Mandanten (Teillohnzeitraum) Seit den Lohnsteuer-Hinweisen 2024 gibt es eine Klarstellung zur Berechnung von Teillohnzahlungszeiträumen bei DBA-Fällen.
Wichtig: Ab dem eingestellten Jahr berechnet das Programm die Steuer für DBA-Mitarbeiter über die Tagestabelle und eine Verhältnisrechnung der im Inland gearbeiteten Tage. Dies stellt sicher, dass die Berechnung auch bei gemischten Arbeitstagen steuerlich korrekt erfolgt. Fazit: Die korrekte Umsetzung des DBA Frankreich erfordert eine sorgfältige und mehrstufige Einstellung – von der persönlichen Adresse bis zur speziellen Lohnart. Nur so kann die Steuerfreiheit gewährleistet und die Kommunikation mit den Finanzbehörden in Deutschland und Frankreich reibungslos erfolgen.
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