eAU - Gemeinsame Fehlzeiten (GemFZ)

Die Nutzung der Schnittstelle „Gemeinsame Fehlzeiten“ (GemFz) synchronisiert die Daten zwischen der Personalzeiterfassung (PZ) und der Personalabrechnung (PA) und ist für das eAU-Verfahren besonders relevant. Nur so stellen Sie sicher, dass alle Systeme den korrekten Status der Arbeitsunfähigkeit kennen.

Hier beantworten wir die wichtigsten W-Fragen zur eAU-Anforderung im Zusammenspiel mit GemFz.

Die W-Fragen zur eAU-Anforderung mit GemFz

W-Frage

Antwort

Was?

Die Erweiterung der Funktionalitäten in der Zeiterfassung und Abrechnung, um den Fehlgrund „eAU Anforderung“über die „Gemeinsame Fehlzeiten“ (GemFz)-Schnittstelle zu synchronisieren und anschließend die eAU bei der Krankenkasse anzufordern.

Wer (erfasst)?

Im Regelfall (Krankmeldung beim PZ-Sachbearbeiter) muss der Fehlgrund zwingend vom PZ-Sachbearbeiter in der Personalzeiterfassung erfasst werden.

Wer (erstellt)?

Die eAU-Anforderung selbst wird anschließend vom PA-Sachbearbeiter in der Personalabrechnungüber den Menüpunkt „eAU ergänzen/prüfen“ erstellt.

Wann?

* Erfassung: Sobald die Krankmeldung beim Sachbearbeiter eingeht.



* Erstellung: Nachdem die erfasste „eAU Anforderung“ über GemFz in die Personalabrechnung synchronisiert wurde.

Wo?

* Erfassung: Im Kalender der Personalzeiterfassung (Regelfall).



* Erstellung: In der Personalabrechnung unter dem Menüpunkt „eAU ergänzen/prüfen“.

Wie läuft der Regelfall ab?

1. PZ erfasst: Der PZ-Sachbearbeiter erfasst den Fehlgrund „eAU Anforderung“ im Kalender (auch für Tage ohne Sollzeit!).



2. GemFz synchronisiert: Der Fehlgrund wird in die Personalabrechnung übertragen.



3. PA erstellt: Der PA-Sachbearbeiter erstellt über „eAU ergänzen/prüfen“ die Anforderung an die Krankenkasse.



4. Rückmeldung & Verbuchung: Nach Rückmeldung der Krankenkasse wird der LFZ-Fehlgrund in der PA verbucht.



5. GemFz synchronisiert zurück: Der neue Lfz-Fehlgrund wird zurück an die PZ übertragen, und der ursprüngliche Fehlgrund „eAU Anforderung“ wird aus beiden Systemen entfernt.

Wichtig (Konfiguration)?

Damit die Info eAU-Fehlzeit nicht gelöscht wird, muss in der HR-Konfiguration die Option „Unbekannte und ausgeschlossene Fehlzeiten […] löschen“ n i c h t gesetzt sein.

Was bei abweichenden Zeiträumen?

Wenn die Krankenkasse einen kürzeren Zeitraum zurückmeldet als angefordert (z.B. angefordert 5 Tage, zurückgemeldet 3 Tage), wird der LFZ-Fehlgrund für die 3 Tage synchronisiert. Für die restlichen 2 Tage muss in der PZ erneut der Fehlgrund „eAU Anforderung“ erfasst werden, um den Zeitraum in der PA zu erweitern.

 

Wichtige Ausnahmen (Joker-Fehlgrund)

In folgenden Ausnahmen muss der Fehlgrund „eAU Anforderung“ das Merkmal „Joker für gem. Fehlzeiten“ haben, um direkt in der Personalabrechnung erfasst zu werden:

  • Ausnahme 1: Die Krankmeldung erfolgt direkt beim PA-Sachbearbeiter.
  • Ausnahme 2: Mitarbeiter werden nicht in der Zeiterfassung geführt (Feld „mit Zeiterfassung“ ist nicht aktiv).

In diesen Fällen muss die Erfassung direkt in der Personalabrechnung erfolgen, da die GemFz-Schnittstelle sonst die manuellen Einträge in der PA löschen würde (Regelfall) oder der Mitarbeiter nicht in der Zeiterfassung geführt wird.

 

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