Lohnarten - Feld Sozialleistung

Wir wenden uns einem weiteren wichtigen Spezialfall zu: Die Behandlung von Lohnarten, wenn ein Mitarbeiter Sozialleistungen (wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld) bezieht.

Das Feld „Sozialleistung“ im Register „Allgemein“ ist entscheidend, um die korrekte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in diesen komplexen Situationen sicherzustellen.

Die W-Fragen zum Feld „Sozialleistung“

W-Frage

Antwort

Was regelt das Feld?

Es kennzeichnet Lohnarten, die der Arbeitgeber ungekürzt weiterzahlt, obwohl der Mitarbeiter eine Sozialleistung (z.B. Krankengeld) erhält.

Wer konfiguriert das?

Der Lohnbuchhalter, da es direkten Einfluss auf die beitragspflichtige Einnahme und den SV-Freibetrag hat.

Wieso und Weshalb ist diese Kennzeichnung nötig?

Wenn der Arbeitgeber neben dem Krankengeld weiter Leistungen zahlt, muss geprüft werden, ob diese Leistungen einen SV-Freibetragübersteigen. Ist dies der Fall, wird der übersteigende Betrag SV-pflichtig (sogenannte beitragspflichtige Einnahme).


Die Optionen im Detail

Die Auswahl in diesem Feld legt fest, wie die Lohnart in die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme einfließen soll:

Option

Name & Bedeutung

Konkreter Anwendungsfall

Wirkung im Programm

0

(nein)

Standard für alle Lohnarten, die während des Bezugs von Sozialleistungen entweder gekürzt werden (z.B. Monatsgehalt) oder die nicht als weitergezahlte Arbeitgeberleistung gelten (z.B. Einmalbezüge).

Die Lohnart nimmt nicht an der Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme teil.

1

anteilig

Wird für alle weitergezahlten AG-Leistungen verwendet. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass weitergezahlte Beträge nur anteilig (pro Tag) in die Berechnung einfließen dürfen.

Das weitergezahlte Entgelt wird auf die SV-Tage umgerechnet und dann gegen den ermittelten SV-Freibetrag gerechnet.

3

Mutterschaftsgeld

Wird für Lohnarten verwendet, die das ausgezahlte Mutterschaftsgeld oder den Zuschuss zum Krankengeld abbilden.

Diese Beträge sind wichtig für das Lohnprogramm, um den SV-Freibetrag korrekt zu ermitteln, gegen den die anderen weitergezahlten Leistungen (Option 1) gerechnet werden.


Die Logik des SV-Freibetrags

Wie berechnet das Programm?

  1. Das Lohnprogramm (SP_Data PA) ermittelt den SV-Freibetrag (die Höhe der Sozialleistung wie Krankengeld).
  2. Alle Lohnarten, die mit der Option „1 = anteilig“ gekennzeichnet sind (z.B. ein ungekürzter Firmenwagen-Vorteil), werden summiert und gegen diesen Freibetrag gerechnet.
  3. Ergebnis: Wenn die weitergezahlten Arbeitgeberleistungen über dem ermittelten Freibetrag liegen und die Bagatellgrenze von 50,00 €überschritten wird, wird der übersteigende Betrag als beitragspflichtige Einnahme deklariert und verbeitragt.

Fazit: Die korrekte Kennzeichnung mit „Sozialleistung“ ist essenziell für die Einhaltung der SV-Richtlinien und verhindert, dass der Mitarbeiter während des Bezugs von Sozialleistungen SV-rechtlich falsch abgerechnet wird.

 

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