Es kommt vor, dass die Krankenkasse bereits übermittelte eAU-Daten storniert, weil sich die ursprüngliche Meldung als fehlerhaft erwiesen hat. Dies ist keine Seltenheit und erfordert Ihre manuelle Korrektur im System.
Hier beantworten wir die wichtigsten W-Fragen zum Umgang mit Stornomeldungen der Krankenkasse.
Die W-Fragen zur eAU-Stornierung
W-Frage
Antwort
Was?
Eine Stornierung von zuvor an Sie übermittelten eAU-Daten durch die Krankenkasse. Die Stornierung wird im Meldecenter verbucht.
Wer?
Die Krankenkasse sendet die Stornomeldung; die zuständige Person (z.B. Personalsachbearbeiter) im Unternehmen muss die Korrektur vornehmen.
Wann?
Wenn die Krankenkasse feststellt, dass die ursprünglich gemeldeten AU-Daten fehlerhaft waren und eine Korrektur notwendig ist.
Wo?
Die Stornomeldung wird im Meldecenter und in der Mitarbeiter-Abfrage „eAU-Rückmeldungen“ angezeigt.
Wie wird die Stornierung verbucht?
Wichtig: Eine Stornierung kann nicht automatisch verbucht werden. Das System zeigt sie lediglich an. Sie können die Stornomeldung in der Mitarbeiter-Abfrage manuell auf „erledigt“ setzen.
Was tun nach Erhalt?
1. Halten Sie Rücksprache mit der Krankenkasse, um den korrekten Status und die richtigen Daten der Arbeitsunfähigkeit zu klären.
2. Korrigieren Sie die entsprechenden Einträge im Kalender des Mitarbeiters manuell (z.B. löschen Sie die alten, fehlerhaften Fehlgründe und verbuchen Sie ggf. neue, korrekte Daten).
Warum manuelle Korrektur?
Da die Stornierung die ursprünglichen Daten im Kalender nicht automatisch entfernt, müssen Sie selbst die korrekte Abbildung der Fehlzeiten im System sicherstellen.
Tipp für die Praxis
Setzen Sie die Stornomeldung in der Mitarbeiter-Abfrage „eAU-Rückmeldungen“ erst dann auf „erledigt“, wenn Sie mit der Krankenkasse gesprochen und die korrekten Daten des Mitarbeiters im Kalender hinterlegt haben.