Betriebliche Altersvorsorge (§ 100 EStG) Förderung erklärt

Wussten Sie, dass der Staat Arbeitgeber finanziell unterstützt, wenn sie ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente spendieren? Diese Förderung über § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) ist eine tolle Chance, die Altersvorsorge von Geringverdienern zu verbessern, ohne dass diese selbst etwas zahlen müssen.

Hier beantworten wir die wichtigsten W-Fragen zu dieser staatlichen Hilfe (Stand: Geschätzte Werte 2026).

 

1. Was wird gefördert und wer profitiert? (Was & Wer)

W-Frage

Antwort

Was wird gefördert?

Zusätzliche Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge (bAV), die der Arbeitgeber freiwillig und zusätzlich zum Gehalt zahlt.

Wer gilt als Geringverdiener?

Ein Arbeitnehmer, dessen monatliches Bruttogehalt 2.584 € oder weniger beträgt (Basis: 80 % der geschätzten BBG West RV 2026).

Wer bekommt das Geld (die Förderung)?

Der Arbeitgeber! Er bekommt einen Teil seiner Ausgaben vom Staat erstattet.

Wer profitiert indirekt?

Der Arbeitnehmer, da er ohne eigene Kosten eine wertvolle Zusatzrente geschenkt bekommt.

 

2. Wie funktioniert die Förderung genau? (Wie)

Die Förderung ist eine Erstattung an den Arbeitgeber. Sie läuft über die Lohnsteueranmeldung:

  • Förderhöhe: Der Staat erstattet dem Arbeitgeber 30 % der zusätzlich gezahlten bAV-Beiträge.
  • Beispiel: Bei 600 € Beitrag im Jahr erhält der Arbeitgeber 30% von 600 € = 180 € zurück.

📝 Voraussetzungen

Damit die Förderung gewährt wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Gehaltsgrenze (Neu 2026 geschätzt): Das Bruttogehalt des Mitarbeiters liegt maximal bei 2.584 € pro Monat.
  2. Zusätzlich: Die Zahlung muss zusätzlich zum vertraglich geschuldeten Lohn erfolgen (keine Entgeltumwandlung).
  3. Vertragsart: Der Vertrag muss eine Direktversicherung, Pensionskasse oder ein Pensionsfonds sein.
  4. Beitragsrahmen: Der Arbeitgeber zahlt jährlich mindestens 240 € und höchstens 960 € ein, um die volle Förderung auszuschöpfen.

 

3. Wieso gibt es diese Regelung? (Wieso & Weshalb)

Weshalb die staatliche Hilfe?

  • Gerechtigkeit: Die Regierung möchte, dass auch Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen eine Chance auf eine auskömmliche Zusatzrente haben. Geringverdiener können sich oft keine private oder zusätzliche Altersvorsorge leisten.
  • Anreiz: Arbeitgeber sollen einen finanziellen Anreiz bekommen, soziale Verantwortung zu übernehmen und in die Altersvorsorge ihrer Belegschaft zu investieren.

 

4. Worauf muss bei der Abrechnung geachtet werden?

Wichtig für die Lohnbuchhaltung:

  • Keine Kombination: Die $\S 100$ EStG-Förderung ist nicht kombinierbar mit der steuerfreien Entgeltumwandlung nach $\S 3$ Nr. 63 EStG. Es handelt sich um eine separate Leistung des Arbeitgebers.
  • Korrekte Erfassung: Die Beiträge müssen korrekt in der Lohnabrechnung erfasst werden, damit die Erstattung der 30 % über die Lohnsteueranmeldung des Unternehmens beim Finanzamt angefordert werden kann.

Dieser Bonus vom Staat ist eine einfache Möglichkeit für Arbeitgeber, die Mitarbeiterbindung zu stärken und gleichzeitig einen wichtigen sozialen Beitrag zu leisten.

 

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