Lohnarten - Berechnung - Spalte Prozent

Die Funktion der Spalte „Prozent“ und des Wertes

Die Spalte "Prozent" und der "Wert" in der Lohnartenberechnung dienen dazu, das berechnete Ergebnis gezielt zu verändern oder als Basis heranzuziehen.

1. Was ist der Zweck? (Wesentliche Funktion)

  • Die Hauptfunktion ist die prozentuale Anpassung eines zuvor ermittelten Berechnungsergebnisses.
  • Sie ermöglicht es, eine automatische, regelbasierte Berechnung durchzuführen.

2. Woher kommt der Prozentwert? (Das Feld „Bezug“)

Das Feld "Bezug" in der Spalte "Prozent" legt fest, welche Quelle der anzuwendende Prozentsatz hat. Diese Quelle steuert, ob der Wert fest definiert oder individuell dynamisch ist.

Bezugsnummer

Bezugsvariante

Explizite Bedeutung

0

Keine Eingabe

Der Lohnartenteil wird voll (100 %) gezahlt. Es findet keine prozentuale Anpassung statt.

1

Eingabe

Der Prozentsatz muss manuell im Mitarbeiterstamm (oder bei der Lohnartanlage) eingegeben werden.

2

fester Wert

Ein konstanter Prozentsatz wird direkt in der Lohnart selbst festgelegt und gilt für alle Anwendungsfälle.

3

Teilzeit %

Es wird der individuelle Teilzeitgrad des Mitarbeiters aus dem Personalstamm als Prozentfaktor verwendet (z.B. 60 %).

4

Tabelle

Der benötigte Prozentsatz wird aus einer hinterlegten Tabelle (z.B. Tarif- oder Stufentabelle) abgerufen.

5

Arbeitszeit pro Tag

Die tägliche Arbeitszeit des Mitarbeiters wird als Prozentfaktor herangezogen.

10

Leistung in %

Der im Mitarbeiterstamm hinterlegte Leistungsprozentsatz wird zur Berechnung genutzt.

11

100 - Leistung %

Es wird die Differenz zwischen 100 % und dem Leistungsprozentsatz des Mitarbeiters verwendet.

30

ohne Berechnung

Es wird mit 100 % gerechnet, aber der eingegebene Prozentsatz wird im System angezeigt.

32

Teilzeit % - max. 100

Nutzt den Teilzeitgrad (wie bei 3), begrenzt den Faktor aber auf maximal 100 %, falls im Stamm über 100 % hinterlegt sind.

3. Typisches Anwendungsbeispiel

  • Teilzeitanpassung: Wenn ein Mitarbeiter einen Teilzeitgrad von 60 % hat, wird das reguläre Tarifentgelt (100 %) mit diesem Faktor multipliziert (Bezugsvariante 3 = Teilzeit %). Das Ergebnis ist eine Reduzierung des Entgelts um 40 %.

Die Überlauf-Funktion: Grenzwerte steuern

Die Überlauf-Funktion ist ein Mechanismus, um Grenzwerte (z.B. Höchstbeträge pro Jahr oder Monat) für eine Lohnart zu überwachen und bei Erreichen oder Überschreiten automatisiert eine Folgeaktion auszulösen.

1. Was ist der Zweck?

  • Überwachung von Höchstgrenzen: Sie definiert und überwacht gesetzliche (z.B. Freibeträge) oder interne Grenzwerte für Lohnarten.
  • Automatische Reaktion: Bei Überschreitung wird eine definierte Folgelohnart ausgelöst, um den übersteigenden Betrag anders zu behandeln (z.B. steuerpflichtig zu machen).

2. Wie wird der Grenzwert bestimmt?

Der Schwellenwert, der den Überlauf auslöst, kann auf zwei Arten festgelegt werden:

  • Fester Wert: Der Grenzwert wird direkt in der Lohnart hinterlegt (z.B. 1.080 EUR Rabattfreibetrag).
  • Individuell: Der Wert wird personenindividuell aus Zusatzdaten im Personalstamm übernommen.

3. Die Funktionsweise (Überlauf-Typ)

Das Feld "Überlauf Typ" in der Lohnart definiert, was genau passiert, wenn der Grenzwert erreicht wird und die Folgelohnart (die immer eine höhere Nummer als die Ursprungslohnart haben muss) aktiv wird:

Überlauf-Typ

Beschreibung

Auswirkung auf die Lohnarten

Typ 1

Ohne Wert übergeben

Die Folgelohnart wird ausgelöst, es wird kein Betragübergeben.

Typ 2

Mit Wert übergeben

Die Ursprungslohnart stoppt beim Grenzwert. Die GESAMTE Summe (Ursprungswert + Überschreitung) wird an die Folgelohnart übergeben.

Typ 3

Nur Überlauf übergeben

Die Ursprungslohnart stoppt beim Grenzwert. NUR der übersteigende Betrag wird an die Folgelohnart übergeben. (Typisch für Freibeträge).

Typ 4

Gekappten Wert übergeben

Der Ursprungswert wird auf den Grenzwert gekappt. Genau dieser gekappte Betrag (der Grenzwert) wird an die Folgelohnart übergeben.

Beispiel (Typ 3):

  • Grenzwert: 1.000 EUR
  • Aktueller Wert: 1.200 EUR
  • Ursprungslonart erhält: 1.000 EUR (Maximum)
  • Folgelohnart erhält: 200 EUR (Nur die Überschreitung)

 

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