Pflegeversicherung und Meldeverfahren DaBPV Checkliste

DaBPV-Checkliste: So meistern Sie den digitalen Kinder-Abruf in SP_Data

Ab dem 01.07.2025 wird es in der Lohnabrechnung ernst: Das digitale Verfahren DaBPV wird Pflicht. Keine Sorge – das System ist so konzipiert, dass Sie nicht unter Zeitdruck geraten. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick über die neuen Funktionen in SP_Data.

Die wichtigsten Termine
  • 01.07.2025: Start der obligatorischen Phase (Pflicht!).
  • Bis 31.12.2025: Spätester Zeitpunkt, um alle Bestandsmitarbeiter einmalig zu melden.

Ihre Checkliste für den täglichen Workflow

1. Mandanteneinstellungen prüfen

Bevor Sie starten, müssen die Rahmenbedingungen im System stimmen:

  • [ ] Verfahrensstart: Ist im Mandanten unter Meldewesen / Meldungen steuern der Juli 2025 hinterlegt?.
  • [ ] Freigabe: Ist die „automatische Freigabe“ aktiviert? Wenn ja, gehen Meldungen sofort nach Erstellung raus. Zur Kontrolle am Anfang können Sie dies deaktivieren.
  • [ ] Basis-Feld festlegen: Entscheiden Sie zentral, welche Datenquelle standardmäßig genutzt werden soll (z. B. die neue DaBPV-Rückmeldung oder die manuelle Pflege).

2. Mitarbeiterstamm & Stammdaten

Das neue Register „Angehörige“ ist Ihre neue Kommandozentrale.

  • [ ] Register nutzen: Kontrollieren Sie im neuen Register alle Kinderdaten auf einen Blick.
  • [ ] Steuer-ID & Geburtsdatum: Ohne diese korrekten Daten kann das Bundeszentralamt (BZSt) keine Kinder zuordnen.
  • [ ] Basis PV-Kinder: Prüfen Sie nach der System-Konvertierung, ob die Auswahl (z. B. „PV-Kinder manuell“ oder „Angehörigenverwaltung“) korrekt übernommen wurde.

3. Meldungen erzeugen (Bestands- & Neueintritte)

  • [ ] Bestandsabfrage: Führen Sie für alle zum 01.07.2025 Beschäftigten einen Prüflauf oder eine Verdienstabrechnung durch, um die Abfragen automatisch zu generieren.
  • [ ] Neueintritte: Legen Sie neue Mitarbeiter wie gewohnt an. Das System erstellt die Abo-Anmeldung automatisch zum Monatsersten des Eintritts.
  • [ ] Austritte: Bei Erfassung eines Austrittsdatums wird das Abo automatisch zum Monatsende gekündigt.

4. Rückmeldungen im Meldecenter verarbeiten

Wenn die Antworten vom Amt (BZSt) kommen:

  • [ ] Posteingang prüfen: Verbuchen Sie die Rückmeldungen im Meldecenter.
  • [ ] Differenzprüfung: Nutzen Sie das Info-Feld „Differenz zu DaBPV“. Zeigt es Abweichungen?.
  • [ ] Werte übernehmen: Sind die Amt-Daten korrekt? Stellen Sie das Feld Basis PV-Kinder auf „PV-Kinder DaBPV“ um. Das geht auch massenhaft über das Kontextmenü (rechte Maustaste).

Profi-Tipp: Das "Ersatzverfahren" bei Fehlern

Das Amt weiß nicht alles (z. B. fehlen oft Auslandskinder oder Stiefkinder). Wenn die Rückmeldung, laut Mitarbeiter falsch ist:

  1. Lassen Sie das Feld Basis PV-Kinder auf „PV-Kinder manuell“.
  2. Lassen Sie sich vom Mitarbeiter einen Papier-Nachweis (z. B. Geburtsurkunde) geben.
  3. Pflegen Sie die Kinderanzahl händisch ein. Ein manueller Nachweis ist gegenüber dem digitalen Abruf rechtlich vorrangig, wenn die Amt-Daten falsch sind.

Anschließend sollte der Mitarbeiter sich beim zuständigen Finanzamt melden, um seine Daten zu aktualisieren.

Fazit: SP_Data nimmt Ihnen viel Arbeit ab, indem es Meldungen automatisch im Hintergrund erstellt. Ihre Hauptaufgabe als Sachanwender ist die Kontrolle der Rückmeldungen und die Entscheidung, ob Sie den digitalen Werten vertrauen oder manuell eingreifen müssen.

Viel Erfolg bei der Umstellung! Bei Fragen hilft unser Wissensportal jederzeit weiter.

 

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