Minijobs und Midijobs: Übergangsbereich

Pünktlich zum Jahreswechsel 2026 gibt es neue Regeln für geringfügige Beschäftigungen und den Übergangsbereich. Damit Sie in der Personalabrechnung den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Änderungen in diesem Artikel zusammengefasst.

Die W-Fragen: Alles Wichtige auf einen Blick

Was ändert sich konkret?

Die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs steigen. Da der gesetzliche Mindestlohn angehoben wurde, passt sich die Geringfügigkeitsgrenze auf 603,00 € pro Monat an. Der Übergangsbereich (Midijob) erstreckt sich nun von 603,01 € bis 2.000,00 €.

Wer ist davon betroffen?

  • Alle Mitarbeiter mit einem Minijob.
  • Mitarbeiter im Übergangsbereich (Midijobber).
  • Sie als Sachanwender, da Sie die neuen Grenzen in der Abrechnungssoftware (z. B. SP_Data) berücksichtigen müssen.

Wie wird das umgesetzt?

Die Software berechnet die Beiträge zur Sozialversicherung automatisch nach einer speziellen Formel. Wichtig für Sie: Die monatliche Verdienstgrenze von 603,00 € ist eine feste Grenze. Wird sie im Jahresdurchschnitt überschritten, rutscht der Mitarbeiter in die Versicherungspflicht.

Wieso werden die Grenzen angepasst?

Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit einiger Zeit an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze für Minijobs. So wird sichergestellt, dass Minijobber trotz höherem Stundenlohn weiterhin ihre Stundenanzahl (ca. 10 Stunden pro Woche) halten können, ohne steuerpflichtig zu werden.

Weshalb ist der Übergangsbereich (Midijob) wichtig?

Im Bereich zwischen 603,01 € und 2.000,00 € zahlen Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge. Der Beitragsanteil steigt gleitend an, bis bei 2.000,00 € die volle Beitragshöhe erreicht ist. Das entlastet Menschen mit geringem Einkommen.

Warum muss ich als Sachanwender jetzt prüfen?

Sie müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter, deren Gehalt bisher knapp über der alten Grenze lag, nun korrekt als Minijobber oder Midijobber eingestuft werden. Eine falsche Einstufung kann zu Nachzahlungen bei der Betriebsprüfung führen.

Praxis-Check: Die neuen Zahlen für 2026

Bereich

Monatlicher Verdienst

Minijob

bis 603,00 €

Übergangsbereich (Midijob)

603,01 € bis 2.000,00 €

Volle Versicherungspflicht

ab 2.000,01 €

 

Was Sie in der Software (SP_Data) beachten sollten

  1. Stammdaten prüfen: Kontrollieren Sie bei Mitarbeitern mit einem Verdienst um die 600-Euro-Marke, ob die Personengruppe (z. B. "109" für Minijob) noch korrekt ist.
  2. Durchschnittsberechnung: Denken Sie daran, dass Einmalzahlungen (wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) zum regelmäßigen Entgelt zählen und die 603-Euro-Grenze sprengen können.
  3. Bestandsschutz: Prüfen Sie, ob für ältere Fälle noch Sonderregelungen oder Bestandsschutzregelungen aus früheren Gesetzesänderungen gelten.

 

Fazit

Die Anhebung der Grenzen auf 603,00 € bzw. 2.000,00 € sorgt für eine Entlastung der Geringverdiener, erfordert aber eine sorgfältige Pflege der Stammdaten zum Jahresbeginn. Nutzen Sie die Automatismen Ihrer Software, aber behalten Sie die Grenzfälle im Auge!

 

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