SP_Data-Lexikon
Dieses Lexikon bietet Ihnen gebündeltes Wissen zu zentralen Themen der Entgeltabrechnung, Sozialversicherung, Steuern und angrenzenden Bereichen. Es dient als praxisnahe Nachschlagehilfe für den Arbeitsalltag und unterstützt Sie dabei, komplexe Sachverhalte schnell und zuverlässig einzuordnen.
Um stets aktuelle und rechtssichere Informationen bereitzustellen, wird das Lexikon kontinuierlich überprüft, aktualisiert und erweitert.
@ | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | Alle
R |
|---|
Rentenbezugsmitteilung (RBM)Die Renten-Meldepflicht (RBM): So übermitteln Sie Versorgungsbezüge an die ZfA Unternehmen, die Betriebsrenten oder andere Versorgungsbezüge auszahlen, müssen diese Daten einmal jährlich an die Finanzverwaltung melden. Dieses Verfahren nennt sich Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RBM). In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten W-Fragen dazu, was das RBM ist und wie Sie es in Ihrer Lohnsoftware einrichten und durchführen. 1. Grundsätzliches zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren (RBM) Was ist die Rentenbezugsmitteilung? Die Rentenbezugsmitteilung (RBM) ist eine gesetzlich vorgeschriebene elektronische Meldung des Zahlers von Versorgungsbezügen (z. B. Betriebsrenten, Pensionskassenleistungen) an die Finanzverwaltung.
Die Meldung ist nach § 22a Abs. 1 EStG vorgeschrieben. Sie ermöglicht es dem Finanzamt, die Besteuerung von Renten und Pensionen automatisch zu überprüfen. Die Daten fließen in die Erklärung des Leistungsempfängers ein. Wer muss melden (Mitteilungspflichtige Stelle)? Melden müssen alle Stellen, die Leibrenten oder andere Leistungen auszahlen, die steuerlich relevant sind. Dazu gehören:
Wer ist der Empfänger der Daten? Die Daten werden an die Zentrale Stelle für Altersvermögen (ZfA), die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist, übermittelt. Die Meldefrist ist der letzte Tag des Monats Februar des Folgejahres (z. B. RBM für 2025 bis Ende Februar 2026). 2. Steuerung und Aktivierung in der Software Ihre Lohnsoftware automatisiert die Erstellung der RBM-Meldungen (XML-Dateien) über die Option "ZfA-RBM". Wie aktiviere ich das Verfahren?
Ablageort: Das System legt automatisch Unterordner nach Mandanten, ZfA-Kundennummer und Meldejahr an, um Ordnung zu gewährleisten. Wie werden die Dateien bereitgestellt?
Wer übermittelt die Daten? Die Erzeugung der XML-Dateien erfolgt in der Software, aber die eigentliche Übermittlung der XML-Dateien an die ZfA muss manuell durch den Anwender erfolgen (z. B. über ein ELSTER-Tool oder ein entsprechendes Portal).
3. Stammdaten: Wer meldet was? Um die Meldung korrekt zu erstellen, muss das System wissen, wer der Mitteilungspflichtige ist und welche Lohnart welche Leistung abbildet. Die Mitteilungspflichtige Stelle (Zahler)
Zuordnung der Lohnarten (RBM-Rechtsgrund) Die Lohnarten, mit denen die Versorgungsbezüge gezahlt werden, müssen klar klassifiziert werden. Dies erfolgt über Lohnartenkennzeichen.
4. Erstellung und Korrektur der RBM Wie werden RBMs erzeugt? Die RBM-Meldung wird automatisch erstellt, wenn:
Tipp: Im Dezember werden automatisch auch die RBM-Meldungen für bereits ausgeschiedene Mitarbeiter generiert. Darstellung und Plausibilität
Was passiert bei Fehlern? Berichtigung
5. RBM-Bericht für den Leistungsempfänger
Das RBM-Verfahren mag komplex erscheinen, ist aber durch die Automation in Ihrer Software ein standardisierter Jahresprozess, der für die Compliance Ihres Unternehmens unerlässlich ist.
| |