Lohnarten - Altersteilzeit (ATZ)

So steuern Lohnarten die Altersteilzeit (ATZ)

Die Altersteilzeit (ATZ) ist ein komplexes Thema, bei dem jede Lohnart eine ganz bestimmte Rolle spielt. Nur wenn Ihre Lohnarten korrekt gekennzeichnet sind, kann die Software die gesetzlich vorgeschriebene Aufstockung fehlerfrei berechnen.

Dieses Register der Besonderen Kennzeichen ist das Herzstück, um Ihre Lohnarten fit für die ATZ zu machen. Wir beantworten die wichtigsten W-Fragen dazu.

Was sind diese besonderen Kennzeichen und Wozu dienen sie?

Die besonderen Kennzeichen sind spezielle Häkchen, Schalter oder Optionen, die Sie bei der Definition jeder einzelnen Lohnart in Ihrem Abrechnungssystem setzen können.

Wozu dienen sie?

Sie definieren, wie der Betrag dieser Lohnart in die verschiedenen Berechnungen der Altersteilzeit einfließt – vor allem in die Berechnung des Aufstockungsbetrages. Ohne diese Kennzeichnung wüsste das System nicht, welche Lohnarten die Basis bilden oder welche in der Freistellungsphase wegfallen.

Wer steuert das und Wie funktioniert die Unterscheidung?

Wer steuert die Zuordnung?

  • Das Personalwesen oder die Lohnbuchhaltung ist dafür verantwortlich, jede Lohnart mit dem korrekten Kennzeichen zu versehen.

Wie wird unterschieden?

Die Unterscheidung ist historisch bedingt und richtet sich nach dem Beginn der Altersteilzeit-Vereinbarung:

  • Neues Recht (Ab 01.07.2004): Gesteuert durch Häkchen (Flags) in den Lohnartendetails. Hier gilt das Regelentgelt als Basis.
  • Altes Recht (Bis 30.06.2004): Gesteuert durch nummerierte Optionen (0 bis 7). Hier gilt das ATZ-Brutto als Basis.

Welches Recht angewendet wird, ist im Mitarbeiterstamm hinterlegt.

Wieso/Weshalb/Warum gibt es so viele Optionen? (Das Neue Recht)

Die verschiedenen Häkchen (Flags) im Neuen Recht sind notwendig, um alle gesetzlichen und praktischen Szenarien abzudecken:

Kennzeichen

Funktion (WAS bewirkt es?)

Warum ist es nötig?

ATZ-Wertguthaben

Lohnarten (z.B. Mehrarbeitsstunden) werden in das Wertguthaben des Mitarbeiters eingefügt und später in der Freistellungsphase wieder ausgezahlt.

Um im Blockmodell die Arbeitsphase korrekt zu "füllen" und die Freistellungsphase aus diesem Guthaben zu finanzieren.

ATZ-Regelentgelt

Kennzeichnet Lohnarten, deren Beträge in die Basis zur Berechnung der Aufstockung einfließen.

Die Aufstockung (mindestens 20 %) muss auf Basis des Regelarbeitsentgelts berechnet werden – diese Kennzeichnung definiert, was dazugehört.

ATZ-EGA aufstocken

Ermöglicht die freiwillige Aufstockung von Einmalzahlungen (z.B. Prämien), obwohl das Gesetz dies nicht vorsieht.

Um in Ausnahmefällen dem Mitarbeiter eine höhere Aufstockung zukommen zu lassen.

ATZ keine RV-Aufstockung

Lohnarten werden nur brutto aufgestockt, aber nicht bei der Rentenversicherungs-Aufstockung berücksichtigt.

Nötig bei Lohnarten, die in der Freistellungsphase automatisch entfallen (z.B. geldwerter Vorteil Firmen-PKW). Der Bruttolohn wird angepasst, die RV-Beitragsbemessung aber nicht.

 

Wie werden Lohnarten im Alten Recht gesteuert?

Für die "Altfälle" bis zum 30.06.2004 gibt es nummerierte Optionen im Feld ATZ-Brutto, die festlegen, wie eine Lohnart in die Aufstockungsberechnung einfließt.

Option

Funktion (WAS bewirkt es?)

Praxis-Relevanz

1 – aufstocken

Der Betrag dieser Lohnart wird für den 20 %igen Aufstockungsbetrag als Basis genutzt.

Häufigste Option. Definiert die Lohnarten, die zur Basis des aufzustockenden Betrages gehören.

2 – herausrechnen Brutto

Der Betrag wird vom Bruttobetrag abgezogen, der für die Aufstockung verwendet wird, aber für die Mindestnetto-Berechnung berücksichtigt.

Häufige Option. Nötig für Lohnarten, die nicht zur Aufstockungsbasis zählen sollen, aber zum Netto gehören.

0 – nicht aufstocken

Die Lohnart wird nicht für die Bruttoaufstockung berücksichtigt, aber für das Mindestnetto.

Für Lohnarten, die gesondert behandelt werden.

3 – herausrechnen Brutto + RV

Der Betrag wird weder für die Brutto- noch für die RV-Aufstockung berücksichtigt.

Für Sonderfälle bei der Rentenversicherungs-Aufstockung.

Praxis-Tipp: Die Optionen 1 (aufstocken) und 2 (herausrechnen Brutto) sind in der Praxis am relevantesten. Lohnarten, die nicht aufgestockt werden, erscheinen zur besseren Übersicht in der Zeile 1b der ATZ-Liste.

 

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