Betriebliche Altersvorsorge (bAV) § 40b EStG und § 3 Nr. 63 EStG

bAV - Alt vs. Neu: Der große Unterschied bei Ihrer Betriebsrente

Sie hören immer wieder von Paragrafen wie § 40b EStG und § 3 Nr. 63 EStG, wenn es um die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) geht? Keine Sorge, es ist einfacher, als es klingt! Der Unterschied ist vor allem eine Frage des Alters Ihres Vertrags und bestimmt, wie er steuerlich behandelt wird.

Hier die wichtigsten Antworten auf die W-Fragen.

Was ist der Unterschied? (Der Kernpunkt)

Der Hauptunterschied liegt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den daraus resultierenden Steuervorschriften.

  • § 40b EStG: Die "Altzusage"
    • Dies ist die alte Regelung. Sie gilt nur für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.
    • Die Beiträge wurden damals pauschal versteuert.
  • § 3 Nr. 63 EStG: Die "Neuzusage"
    • Dies ist die aktuelle Regelung. Sie gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossen wurden.
    • Die Beiträge sind heute weitgehend steuer- und sozialversicherungsfrei (bis zu gewissen Höchstgrenzen).

Wann ist welche Regelung gültig? (Wann & Werum)

Regelung

Gültig für Verträge ab:

Status heute

$\S 40b$ EStG (Altzusage)

Vor dem 01.01.2005

Auslaufend: Kann heute nicht mehr neu abgeschlossen werden, nur bestehende Verträge laufen weiter.

$\S 3$ Nr. 63 EStG (Neuzusage)

Ab dem 01.01.2005

Aktuell: Die Standard-Regelung für neue bAV-Verträge (z.B. über Entgeltumwandlung).


Wie wird gefördert? (Wieso & Wie)

Der größte Unterschied liegt in der Förderung während der Ansparphase und der Besteuerung in der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung).

Die "Altzusage" (§ 40b EStG)

Merkmal

Details

Durchführungsweg

Nur Direktversicherung (ein Versicherungsvertrag).

Steuern (Ansparphase)

Pauschalbesteuert: Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 20 % (plus Soli/Kirchensteuer) auf die Beiträge.

Sozialversicherung

Die Beiträge sind voll sozialversicherungspflichtig.

Auszahlung

Ist oft steuerfrei, wenn die Bedingungen (z.B. Laufzeit) eingehalten wurden.

Höchstgrenze

Gedeckelt auf 1.752 € pro Jahr (146 € monatlich).

Vereinfacht: Weniger Förderung beim Einzahlen, dafür meist steuerfreie Rente.

Die "Neuzusage" ( § 3 Nr. 63 EStG)

Merkmal

Details

Durchführungsweg

Alle fünf Durchführungswege der bAV sind möglich (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage).

Steuern (Ansparphase)

Steuerfrei: Die Beiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West der Rentenversicherung) steuerfrei.

Sozialversicherung

Bis zu 4 % der BBG sind sogar sozialversicherungsfrei (das spart richtig Geld beim Einzahlen!).

Auszahlung

Die Leistungen sind im Rentenalter steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).

Höchstgrenze

Höhere Fördergrenzen (bis zu 8 % der BBG).

Vereinfacht: Starke Steuer- und Sozialabgabenersparnis beim Einzahlen, dafür wird die spätere Rente besteuert.

Wer muss das wissen? (Wer)

  • Lohnbuchhalter & Personalabteilung: Sie müssen den Unterschied kennen, da sie die korrekte Lohnabrechnung und die Abführung der Steuern und Sozialabgaben sicherstellen müssen. Die SP_Data Software bildet diese komplexen Regeln (Pauschalversteuerung vs. Steuerfreiheit) automatisch ab.
  • Arbeitnehmer: Es ist gut zu wissen, nach welcher Regelung Ihr Vertrag läuft, um Ihre Renteneinkünfte später besser einschätzen zu können.

Weshalb wurde die Regelung geändert?

Die Umstellung auf § 3 Nr. 63 EStG im Jahr 2005 war Teil einer umfassenderen Rentenreform in Deutschland (Stichwort Alterseinkünftegesetz).

  • Ziel: Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung sollte gestärkt werden. Das bedeutet: Förderung in der Ansparphase (weniger Abgaben), dafür Besteuerung erst in der Rentenphase.
  • Grund: Im Ruhestand ist der Steuersatz der Menschen in der Regel niedriger als während des Berufslebens. So wird die Vorsorge über die bAV insgesamt attraktiver.

Zusammenfassung der Hauptunterschiede

Merkmal

§40b EStG (Altzusage)

§3 Nr. 63 EStG (Neuzusage)

Gültig für Verträge ab

vor 01.01.2005

ab 01.01.2005

Steuer-Behandlung (Beitrag)

Pauschalbesteuert (20 %, zahlt AG)

Steuerfrei (bis 8 % BBG)

Sozialversicherung (Beitrag)

Pflichtig

Teilweise befreit (bis 4 % BBG)

Besteuerung bei Auszahlung

Meist steuerfrei

Steuerpflichtig (nachgelagert)

Kurz gesagt: Wenn Ihr Vertrag alt ist, profitieren Sie wahrscheinlich später. Wenn er neu ist, sparen Sie heute mehr Steuern und Sozialabgaben.

 

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