Verdiensterhebung (VE) - Einrichtungsguide

Sie sind verpflichtet, Daten für die neue Verdiensterhebung (VE) der Statistischen Ämter zu melden? Dann ist dieser Artikel Ihr Leitfaden für die korrekte Einrichtung in Ihrer SP_Data Personalabrechnung (PA) Software. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Schritte und Einstellungen, damit die monatliche Meldung reibungslos funktioniert.

 

Was muss im System eingestellt werden?

WAS genau muss eingerichtet werden?

Im Kern geht es darum, dem System mitzuteilen, welche Unternehmensdaten (Berichtseinheit) gemeldet werden müssen und welche Lohnarten in welcher Form zum zu meldenden Bruttolohn und den Arbeitsstunden beitragen.

Die zentralen Bereiche für die Einstellungen sind:

  1. Berichtseinheiten (Identifikation gegenüber dem Amt)
  2. Lohnarten (Definition der zu meldender Werte)
  3. Betriebsstätten und Mitarbeiterstammdaten (Zuordnung der Berichtseinheit und Ausschluss-Kriterien)

 

Wer muss welche Einstellungen vornehmen?

WER ist für die Einrichtung verantwortlich?

In der Regel ist dies die Personalabrechnungsabteilung oder die Lohnbuchhaltung, oft in Abstimmung mit der IT, insbesondere bei den technischen Voraussetzungen für den Versand.

  • Lohnbuchhaltung: Ist verantwortlich für das Anlegen der Berichtseinheiten, die Zuordnung in den Betriebsstätten und vor allem für die korrekte Kennzeichnung aller Lohnarten.
  • Wichtig bei externer Abrechnung: Wenn ein Lohnbüro die Daten für mehrere Mandanten versendet, benötigt jede Melde-ID eine separate Berichtseinheit.

 

1. Schritt: Die Berichtseinheiten anlegen

WIESO/WESHALB braucht man Berichtseinheiten?

Die Berichtseinheit ist die offizielle Kennung, unter der Ihr Unternehmen bei den Statistischen Ämtern geführt wird. Sie dient der eindeutigen Identifikation des Meldenden.

  • Wo finden Sie die Einstellung? Menü Institutionen / Statistisches Landesamt / Berichtseinheiten.
  • Wie richten Sie sie ein?
    • Berichtseinheits-ID & Melde-ID: Diese neun- bzw. zehnstelligen Nummern erhalten Sie vom Statistischen Amt nach Ihrer Anmeldung beim Verfahren eSTATISTIK.core.
    • Statistisches Amt: Wählen Sie das zuständige Amt (in der Regel das Bundesland des Firmensitzes).
    • Tarifbindung: Tragen Sie den Status der Tarifbindung obligatorisch ein (z.B. 4: Kein Tarifvertrag, freie Verdienstvereinbarung).
    • Mindestlohnbranche: Hier wird die Zugehörigkeit zur entsprechenden Branche eingetragen.

Achtung: Legen Sie für jeden Meldevorgang (jede Melde-ID) eine separate Berichtseinheit an.

 

2. Schritt: Lohnarten korrekt definieren

WIE werden die genauen Werte für die Statistik ermittelt?

Die zentrale Steuerung erfolgt über das Feld "Statistisches Landesamt" im Register Statistik jeder Lohnart. Hier legen Sie fest, ob und wie der Betrag und die Stunden der Lohnart in die VE einfließen.

Lohnart-Typ

Einstellung ("Statistisches Landesamt")

Bedeutung

Monatslohn/Gehalt

1: nur Betrag

Nur der Betrag zählt zum Brutto (Arbeitsstunden kommen aus dem Zeitmodell des MA).

Stundenlohn

3: Betrag und Stunden

Betrag zählt zum Brutto, Stunden zählen als bezahlte Arbeitsstunden.

Überstunden

5: Betrag und Überstunden

Betrag zählt zum Brutto, Stunden zählen separat als bezahlte Überstunden.

Sonn-/Feiertagszuschläge

11: Sonstige Zuschläge

Wert fließt als Zuschlag in die Statistik.

Entgeltumwandlung (bAV)

12: Entgeltumwandlung

Der Wert wird als Entgeltumwandlung gemeldet (nicht zum Gesamtverdienst addiert).

Was gehört NICHT zum zu meldenden Bruttolohn?

Transferleistungen wie Kurzarbeitergeld (KUG) gehören nicht zum Bruttolohn der VE.

 

3. Schritt: Betriebsstätten und Mitarbeiter zuordnen

WARUM sind die Betriebsstätten- und MA-Daten wichtig?

Sie stellen die Verbindung zwischen dem Mitarbeiter und der zuvor definierten Berichtseinheit her und definieren, wer gemeldet wird.

 Betriebsstätten

  • Wo finden Sie die Einstellung? Menü Organisation / Betriebsstätten / Register Einstellungen.
  • Zuordnung: Hier muss die neu erstellte Berichtseinheit erfasst werden.
  • Tipp: Sollen die Daten mehrerer Betriebsstätten gemeinsam unter einer Melde-ID gemeldet werden, müssen Sie allen betreffenden Betriebsstätten dieselbe Berichtseinheit zuweisen.

 Mitarbeiter-Stammdaten

  • Standard-Meldung: Mitarbeiter, denen eine korrekte Betriebsstätte (und damit die Berichtseinheit) sowie ein gültiges Zeitmodell zugeordnet sind und die ein Lohnkonto mit einem positiven Betrag haben, werden automatisch gemeldet.
  • Ausschluss-Option: Wenn ein Mitarbeiter nicht gemeldet werden soll (z.B. bei vollem Kurzarbeitergeld-Bezugüber den gesamten Monat), kann die Meldung im Mitarbeiter-Datensatz temporär auf "1: Nein, nicht in VE melden" gesetzt werden.

 

4. Schritt: Daten zusammenstellen und senden

WIE wird die Meldung durchgeführt?

Wenn alle Einstellungen korrekt sind, kann die eigentliche Datenermittlung gestartet werden.

  • Wo finden Sie die Funktion? Menü Institutionen/Statistisches Landesamt/VE.
  • Vorgehen:
  1. Wählen Sie im Fenster "Datenermittlung Statistik" die entsprechende Berichtseinheit und den Zeitraum aus.
  2. Klicken Sie auf "Starten".
  3. Die erstellten Dokumente werden im Meldecenter im Register Postausgang zur Übermittlung bereitgestellt (idealerweise über das komfortable eSTATISTIK.core-Verfahren).

 

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