Checkliste Minijobs und Midijobs 2026

In der Personalabrechnung ist der Jahreswechsel immer eine heiße Phase. Ab Januar 2026 ändern sich die Grenzwerte für geringfügige Beschäftigungen und den Übergangsbereich massiv. Mit dieser Anleitung führen wir Sie sicher durch die Umstellung in SP_Data.

Die W-Fragen zum Jahreswechsel 2026

Wer muss umgestellt werden?

Alle Mitarbeiter, die monatlich zwischen 556,01 € und 603,00 € verdienen. Diese rutschen durch die neue Grenze (603,00 €) von der Versicherungspflicht (Midijob) zurück in den Status „Minijob“ (Personengruppe 109).

Wie berechnet das System den Midijob?

SP_Data nutzt automatisch die neue gesetzliche Formel. Der Clou: Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird reduziert, während der Arbeitgeberbeitrag langsam von den Pauschalsätzen (Minijob) auf die regulären Sätze (Midijob) einschmilzt.

Was passiert bei Überschreitung?

Wird die 603-Euro-Grenze nur gelegentlich und unvorhersehbar (max. 2 Monate pro Jahr durch z.B. Krankheitsvertretung) überschritten, bleibt der Minijob-Status erhalten. Bei geplanten Zahlungen (Urlaubsgeld) droht sofort die Versicherungspflicht.

Wieso ist der "Faktor F" wichtig?

Der Faktor F wird vom Bundesministerium jährlich neu festgelegt (für 2026 liegt er laut Leitfaden bei 0,6619). Er sorgt dafür, dass die Rentenansprüche trotz geringerer Beiträge voll erhalten bleiben. SP_Data aktualisiert diesen Wert automatisch per Update.

Weshalb müssen Bestandsmitarbeiter geprüft werden?

Es gibt oft „Grenzfälle“. Wenn ein Midijobber durch die neue 603-Euro-Grenze zum Minijobber wird, ändert sich die Krankenversicherung (von gesetzlich pflichtversichert zu pauschal versichert). Das muss aktiv geprüft werden!

Warum ist die 2.000-Euro-Grenze das Ende?

Bei exakt 2.000,00 € endet der Übergangsbereich. Ab 2.000,01 € werden die Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder exakt hälftig geteilt.

Checkliste: Jahreswechsel-Arbeiten in SP_Data

1. Vorbereitungen (Dezember 2025)

  • [ ] Software-Update: Installieren Sie das neueste SP_Data-Release, damit die neuen Grenzwerte (603 € / 2.000 €) und der Faktor F (0,6619) im System aktiv sind.
  • [ ] Stammdaten-Scan: Filtern Sie alle Mitarbeiter mit einem Festbezug zwischen 550 € und 610 €.

2. Prüfung der Geringfügigkeit (Minijob)

  • [ ] 603-Euro-Check: Prüfen Sie bei Minijobbern, ob das regelmäßige monatliche Entgelt (inkl. Sonderzahlungen!) die 603,00 € nicht überschreitet.
  • [ ] Befreiung Rentenversicherung: Liegt für jeden Minijobber ein aktueller Antrag auf Befreiung vor? Wenn nicht, muss der volle RV-Beitrag abgeführt werden.

3. Einrichtung Übergangsbereich (Midijob)

  • [ ] Kennzeichen setzen: Ist im Mitarbeiterstamm das Feld für den „Übergangsbereich“ aktiviert?
  • [ ] SV-Attribute: Prüfen Sie, ob die Personengruppe „101“ (mit Kennzeichen Übergangsbereich) oder eine andere passende Gruppe hinterlegt ist.
  • [ ] Krankenkassen-Zusatzbeitrag: Stellen Sie sicher, dass die neuen Zusatzbeiträge der Krankenkassen für 2026 hinterlegt sind, da diese in die komplexe Midijob-Formel einfließen.

4. Nachkontrolle (Januar 2026)

  • [ ] Prüflauf: Starten Sie den Abrechnungs-Prüflauf und achten Sie auf Fehlermeldungen zur Geringfügigkeit.
  • [ ] Beitragsabrechnung: Vergleichen Sie stichprobenartig einen Midijob-Fall mit dem Rechenbeispiel aus dem Leitfaden (z.B. 1.800 € Brutto), um die korrekte Splittung der Anteile zu verifizieren.

Experten-Tipp für SP_Data Nutzer

Nutzen Sie die Funktion „Simulation“ in der Verdienstabrechnung. Geben Sie probehalber 603,01 € ein und prüfen Sie auf der Lohnabrechnung, ob der „Übergangsbereich“ korrekt angesteuert wird. So vermeiden Sie Korrekturläufe im Februar!

Dieser Artikel dient als Hilfestellung für die tägliche Arbeit. Rechtlich verbindlich sind die offiziellen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.

 

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